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Richterliche Entscheidung zur Triage

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Menschen mit Behinderung im Falle von Triage während der Corona-Pandemie besonders geschützt werden müssen. Folgend Reaktionen und Einordnungen zum Urteil.

Vorab sollte noch kurz die Bedeutung und Entstehung des Begriffs Triage erklärt werden. Der Begriff kommt aus dem Französischen und bedeutet Auswahl oder Sichtung. Im medizinischen Kontext beschreibt er die Einteilung von Patienten nach der Schwere ihrer Verletzungen. Dadurch können Ärzte und Pfleger leichter entscheiden, wer zuerst behandelt wird. Triagieren gehört in Notaufnahmen zum Alltag, stammt jedoch ursprünglich aus der Militärmedizin.

Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zur Frage der Triage in der Corona-Pandemie. In diesem Beschluss machte das Gericht deutlich, dass Menschen mit Behinderung bei einer Triage nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden dürfen. Grundlage dafür ist Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Verschiedenste Vereine und Organisationen hatten massive Kritik an Triage-Empfehlungen medizinischer Fachverbände geäußert. Sie befürchten, dass die Auswahl der Kriterien dazu führe, dass behinderte Menschen per se aufgrund ihrer Behinderung geringere Chancen auf eine Behandlung erhalten würden. Bereits im Sommer 2020 hatten mehrere Behindertenrechtsaktivist*innen Verfassungsbeschwerde eingelegt, um den Gesetzgeber zur Regelung der Triage zu bringen und Benachteiligungen zu verhindern. Eine von ihnen, Anne Gersdorff (JOBinklusive), erläutert die Beweggründe für die Beschwerde: “Der Gesetzgeber muss Menschen mit Behinderungen vor behinderungsbedingten Benachteiligungen schützen. Er kann diese Verantwortung und Entscheidungen nicht auf Mediziner*innen übertragen. Es kann nicht sein, dass sie mit defizitorientierten Kriterien über Leben und Tod entscheiden und Menschen mit Behinderungen dabei von vornherein schlechtere Chancen haben.”

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Urteil auf Twitter und stellte fest, dass “Menschen mit Behinderung mehr als alle anderen Schutz durch den Staat bedürfen.”

Wie geht es nun weiter? 

Das Bundesverfassungsgericht macht mit dem Beschluss deutlich, dass der Gesetzgeber unverzüglich geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage treffen muss. Dazu macht es einige Vorschläge, gibt der Politik aber Gestaltungsspielraum. “Der Gesetzgeber muss Regelungen schaffen, die unzulässige Schematisierungen verhindern – er muss aber selbst keine Schemata erarbeiten, sondern kann auf – zu präzisierende – Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften verweisen und die Entscheidung im Einzelfall den Mediziner überantworten”, ordnet der Jurist Michael Kubiciel in einem Beitrag in der Online-Ausgabe des Legal-Tribune den Beschluss ein. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte gegenüber der dpa: “Als Gesetzgeber müssen wir nun klare Regelungen insbesondere auch zu Verfahrensfragen treffen. Zugleich werden es auch künftig die Ärztinnen und Ärzte sein müssen, die letztendlich die Entscheidungen im konkreten Einzelfall treffen. Wir sollten zu alldem nun umgehend in eine breite und umfassende gesellschaftliche Diskussion eintreten.”

Diesen Diskussionsbedarf sah auch das Bundesverfassungsgericht, denn es kritisiert nicht nur das mangelnde Handeln der Bundesregierung, sondern auch die bisherigen Handlungsempfehlungen. Das Verfassungsgericht sieht die sogenannte Gebrechlichkeitsskala des Vereins Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) als problematisch an. Diese ist eine umstrittene Methodik, um die Gebrechlichkeit und damit Anfälligkeit von Menschen ab 65 Jahren vom äußerlichen Erscheinungsbild abzuleiten. In dieser werden Patient*innen (ihrem äußerlichen Erscheinungsbild nach) in verschiedene Kategorien sortiert. Diese Kategorien sind dann Kriterien zur Priorisierung von Patient*innen. Insgesamt soll durch verschiedene weitere Kriterien eine angenommene “klinische Erfolgsaussicht” für die einzelnen Patient*innnen vorhergesagt werden. Der daraus resultierende Wert entscheidet darüber, wer lebensrettende Behandlungen erhält und wer nicht. Dagegen begrüßte die DIVI das Urteil. In einer Stellungnahme hob sie insbesondere die Notwendigkeit der vom Verfassungsgericht geforderten Weiterbildungen des medizinischen Personals hervor und sei dieser Forderung laut eigener Aussage bereits nachgekommen.

Ärzt*innen fürchten, dass sie nun in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden, da es mehr Regeln gäbe. Paula Piechotta, Ärztin und Grünen-Abgeordnete schrieb: “Es gebe einen Punkt, an dem gesetzliche Regelungen über komplexe medizinische Entscheidungen an ihre Grenzen stießen.”

Der Anwalt der Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht, Dr. Oliver Tolmein, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, das Urteil sei ein Stück Rechtsgeschichte, “weil es dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung noch einmal einen ganz besonderen Stellenwert gibt und sehr deutlich macht, dass es eine besonders wichtige Vorschrift mit hoher praktischer Relevanz ist.” Mögliche Diskriminierung sieht Tolmein im oft defizitären Blick auf behinderte Menschen: “Der defizitorientierte Blick auf Behinderung kann im Fall der Ressourcenknappheit dazu führen, dass Ärzte sagen: ‘Im Zweifel priorisieren wir zugunsten des Menschen ohne Behinderung.’”“Eine gute Lösung für Triage gibt es nicht. Deswegen ist sie grundsätzlich zu vermeiden”, sagt Tolmein weiter. Den jetzigen Auftrag an die Akteur*innen benennt er so: “Was wir, die Beschwerdeführenden und ich, für erforderlich halten, ist zu versuchen, zwischen Politik, Ärztevertretern und Menschen mit Behinderungen ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe zu beginnen.”

Bedeutsam war der Beschluss des Verfassungsgerichts auch deshalb, weil es die vorhandenen Probleme von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem offenlegte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass behinderte Menschen im Gesundheitssystem auf Diskriminierungen stoßen und „dass die Lebenssituation und -qualität von Menschen mit Behinderungen oft sachlich falsch beurteilt werde“. Es fehle an Fachwissen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, der Blick der Mediziner*innen sei meist defizitorientiert und „unbewusste Stereotypisierung von behinderten Menschen benachteilige diese bei medizinischen Entscheidungen.“

Schon lange ist Triage eine angewendete Prozedur in deutschen Krankenhäusern. Sie wird immer dann angewendet, wenn in kürzester Zeit eine große Zahl von Patient*innen zu behandeln sind. So werden bei Großschadensfällen wie Busunglücken Sichtungsschemata angewendet und Patienten in verschiedene Kategorien eingeteilt, wie z. B. Sofortbehandlung, spätere ambulante Behandlung oder ohne Überlebenschance. In der Coronapandemie geht es allerdings nicht um einen lokal und zeitlich begrenzten Unfall, sondern um eine das ganze Land und potenziell alle Menschen betreffende Situation. Die der Triage zugrunde liegenden Kriterien entscheiden deshalb nicht nur über einige wenige unglückliche Personen, sondern im Zweifel über die Behandlungschancen ganzer Bevölkerungsgruppen.

Diese Veranstaltung könnte für Sie interessant sein: Bundesweit ausgerichtete digitale Veranstaltung „Triage-Situationen diskriminierungsfrei gestalten“, am 17.01.2022

Weitere Infos und Anmeldung hier…

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