Für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwalt besteht die Möglichkeit den ASBH e.V. mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen.
Geldauflagen und Bußgeldern an den ASBH e.V. tragen entscheidend dazu bei, dass Menschen mit einer angeborenen Behinderung Unterstützung und Solidarität durch andere Betroffene erhalten.
Der ASBH e.V. kümmert sich seit 1966 um die Selbsthilfe der Menschen mit einer angeborenen Schädigung der Wirbelsäule und einem gestörten Hirnwasserkreislauf.
Menschen suchen unsere Hilfe, weil sie die Probleme, die aus ihrer spezifischen Lebenssituation entstehen, nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Wir leisten Unterstützung in der Selbsthilfe, die den einzelnen Menschen im Blick behält.
Die Diagnosen Spina bifida und Hydrocephalus bedeuten für die betroffenen Menschen neben körperlichen und geistigen Einschränkungen häufig auch eingeschränkte Teilhabe an der Gemeinschaft.
Wir beraten menschlich und kompetent und helfen dort, wo Menschen die Hilfe anderer Betroffenen suchen.
Wir garantieren Ihnen eine professionelle Bearbeitung, die regelmäßige Überwachung eingehender Zahlungen sowie die Meldung von Zahlungsverzug. Die ASBH e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.
Für Geldauflagen sind separate Konten eingerichtet:
Auf Wunsch senden wir Ihnen einen Adressaufkleber mit den Kontodaten zu. Kontaktieren Sie bitte hierfür unsere Ansprechpartnerin Ruth Pantscheff: ruth.pantscheff[at]asbh.de oder 0231 86105017.