Eine wichtige Säule der Finanzierung ist die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gemeinnützige Arbeit der ASBH wurde unterstützt über die kassenübergreifende Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 20h SGB V. Die Höhe der Zuschüsse betrugen:
2019: 75.000,- EUR
2020: 80.000,- EUR
2021: 70.000,- EUR
2022: 70.000,- EUR
2023: 60.000,- EUR.
2024: 63.000,- EUR
2025: 60.000,- EUR
Der GKV-Gemeinschaftsförderung Bund gehören an:
Darüber hinaus erhält die ASBH über die kassenindividuelle Förderung Mittel für Projekte von folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
2024
2023
2021
2020
2019
Als Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE hat der ASBH e.V. die „Leitsätze der Selbsthilfe“ für die Zusammenarbeit u.a. mit Wirtschaftsunternehmen anerkannt. In diesem Zusammenhang veröffentlicht ASBH e.V. jährlich eine Selbstauskunft über Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen.
Diese Erklärung wird einschließlich der mit uns verbundenen ASBH Selbsthilfe gGmbH abgegeben. Ferner gibt es folgende mit uns rechtlich, personell oder ideell verbundene Stiftungen, gGmbH oder weitere Organisationen: ASBH-Stiftung.