Eine wichtige Säule der Finanzierung ist die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gemeinnützige Arbeit der ASBH wurde unterstützt über die kassenübergreifende Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 20h SGB V. Die Höhe der Zuschüsse betrugen:
2019: 75.000,- EUR
2020: 80.000,- EUR
2021: 70.000,- EUR
2022: 70.000,- EUR
2023: 60.000,- EUR.
2024: 63.000,- EUR
2025: 60.000,- EUR
Der GKV-Gemeinschaftsförderung Bund gehören an:
Darüber hinaus erhält die ASBH über die kassenindividuelle Förderung Mittel für Projekte von folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
2019
2020
2021
2023
2024
An dieser Stelle finden Sie die Selbstauskunft gemäß den Leitsätzen der BAG Selbsthilfe und des Paritätischen Wohlfahrtverband.