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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Finanzierung

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Eine wichtige Säule der Finanzierung ist die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gemeinnützige Arbeit der ASBH wurde unterstützt über die kassenübergreifende Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 20h SGB V. Die Höhe der Zuschüsse betrugen:
2019: 75.000,- EUR
2020: 80.000,- EUR
2021: 70.000,- EUR
2022: 70.000,- EUR
2023: 60.000,- EUR.
2024: 63.000,- EUR
2025: 60.000,- EUR

Der GKV-Gemeinschaftsförderung Bund gehören an:

  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • AOK Bundesverband GbR
  • BKK Dachverband e. V.
  • IKK e. V.
  • Knappschaft
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Darüber hinaus erhält die ASBH über die kassenindividuelle Förderung Mittel für Projekte von folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:

2024

  • Fortführung: AOK Bundesverband „Förderung von Gesundheitswissen durch Ratgeber für Betroffene, Ärzte und Pflegepersonal“ (16.182,- EUR)
  • Fortführung: BKK Dachverband „Gutachten zur strategischen Entwicklung der Selbsthilfe im neuen inklusiven Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG)“ (5.490,- EUR)
  • Fortführung: Techniker Krankenkasse „Publikation und Podcastfolge für junge Kinder zur Aufklärung über die Behinderungen“ (5.744,-EUR)

2023

  • AOK Bundesverband „Förderung von Gesundheitswissen durch Ratgeber für Betroffene, Ärzte und Pflegepersonal“ (16.182,- EUR)
  • BKK Dachverband „Gutachten zur strategischen Entwicklung der Selbsthilfe im neuen inklusiven Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG)“ (5.490,- EUR)
  • Techniker Krankenkasse „Publikation und Podcastfolge für junge Kinder zur Aufklärung über die Behinderungen“ (5.744,-EUR)

2021

  • Techniker Krankenkasse  „Leitfaden und Seminar zur Stärkung psychischer Gesundheit bei erwachsenen Menschen mit Hydrocephalus“ (9.945,- EUR) verlängert 2022

2020

  • DAK Gesundheit „Fortbildung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen der SHG und Landesverbände“ (6.150,- EUR) verlängert 2021 und 2022
  • KKH „Seminar Medienkompetenz für Menschen mit Behinderung am Beispiel Podcast und weiterer sozialer Medien“ (8.200,- EUR)
  • BKK Dachverband „Konkretisierung des Projektes Selbsthilfe bewegen“ (8.332,- EUR)

2019

  • Techniker Krankenkasse „ASBH Kongress Spina bifida und Hydrocephalus – Wege der Transition“ (13.001,20 EUR)
  • AOK Dachverband „Neugestaltung und Druck von Faltblättern der ASBH“ (7.000,- EUR)
  • Barmer „Seminar Ressourcenstärkung“ (3.800,- EUR)
  • BKK Dachverband „Projekt Selbsthilfe bewegen“ (8.750,- EUR)
  • DAK Gesundheit „ASBH Selbsthilfetagung – Stärkung der Selbstständigkeit“ (6.000,- EUR)

Selbstauskunft zur Zusammenarbeit mit Personen des privaten  und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen

Als Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE hat der ASBH e.V. die „Leitsätze der Selbsthilfe“ für die Zusammenarbeit u.a. mit Wirtschaftsunternehmen anerkannt. In diesem Zusammenhang veröffentlicht ASBH e.V. jährlich eine Selbstauskunft über Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen.

Diese Erklärung wird einschließlich der mit uns verbundenen ASBH Selbsthilfe gGmbH  abgegeben. Ferner gibt es folgende mit uns rechtlich, personell oder ideell verbundene Stiftungen, gGmbH oder weitere Organisationen: ASBH-Stiftung.

 

 

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