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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Finanzierung

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Eine wichtige Säule der Finanzierung ist die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gemeinnützige Arbeit der ASBH wurde unterstützt über die kassenübergreifende Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 20h SGB V. Die Höhe der Zuschüsse betrugen:
2019: 75.000,- EUR
2020: 80.000,- EUR
2021: 70.000,- EUR
2022: 70.000,- EUR
2023: 60.000,- EUR.
2024: 63.000,- EUR

Der GKV-Gemeinschaftsförderung Bund gehören an:

  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • AOK Bundesverband GbR
  • BKK Dachverband e. V.
  • IKK e. V.
  • Knappschaft
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Darüber hinaus erhält die ASBH über die kassenindividuelle Förderung Mittel für Projekte von folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:

2019

  • Techniker Krankenkasse “ASBH Kongress Spina bifida und Hydrocephalus – Wege der Transition” (13.001,20 EUR)
  • AOK Dachverband “Neugestaltung und Druck von Faltblättern der ASBH” (7.000,- EUR)
  • Barmer “Seminar Ressourcenstärkung” (3.800,- EUR)
  • BKK Dachverband “Projekt Selbsthilfe bewegen” (8.750,- EUR)
  • DAK Gesundheit “ASBH Selbsthilfetagung – Stärkung der Selbstständigkeit” (6.000,- EUR)

2020

  • DAK Gesundheit “Fortbildung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen der SHG und Landesverbände” (6.150,- EUR) verlängert 2021 und 2022
  • KKH “Seminar Medienkompetenz für Menschen mit Behinderung am Beispiel Podcast und weiterer sozialer Medien” (8.200,- EUR)
  • BKK Dachverband “Konkretisierung des Projektes Selbsthilfe bewegen” (8.332,- EUR)

2021

  • Techniker Krankenkasse  “Leitfaden und Seminar zur Stärkung psychischer Gesundheit bei erwachsenen Menschen mit Hydrocephalus” (9.945,- EUR) verlängert 2022

2023

  • AOK Bundesverband “Förderung von Gesundheitswissen durch Ratgeber für Betroffene, Ärzte und Pflegepersonal” (16.182,- EUR)
  • BKK Dachverband “Gutachten zur strategischen Entwicklung der Selbsthilfe im neuen inklusiven Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG)” (5.490,- EUR)
  • Techniker Krankenkasse “Publikation und Podcastfolge für junge Kinder zur Aufklärung über die Behinderungen” (10.170,-EUR)

2024

  • Fortführung: AOK Bundesverband “Förderung von Gesundheitswissen durch Ratgeber für Betroffene, Ärzte und Pflegepersonal” (16.182,- EUR)
  • Fortführung: BKK Dachverband “Gutachten zur strategischen Entwicklung der Selbsthilfe im neuen inklusiven Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG)” (5.490,- EUR)

Selbstauskunft zur Zusammenarbeit mit Personen des privaten  und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen

An dieser Stelle finden Sie die Selbstauskunft gemäß den Leitsätzen der BAG Selbsthilfe und des Paritätischen Wohlfahrtverband.

 

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