Das BTHG revolutioniert das Behindertenrecht. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen. Das BTHG sollte Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Aus der Eingliederungshilfe wird ein umfassendes und strukturiertes Teilhaberecht. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht fortentwickelt. Zusammenfassend sind die Zielsetzungen des BTHGs positiv zu bewerten, weil sie sich im i.d. Sinne für die Rechte der Menschen mit Behinderungen einsetzen und Angebote entwickeln.
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verläuft schrittweise:
Reformstufe 1 (2017):
Reformstufe 2 (2018):
Reformstufe 3 (2020):
Reformstufe 4 (2023):
Der leistungsberechtigte Personenkreis in der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX) wird neu definiert.
Die wichtigsten Inhalte des BTHG im Überblick: