Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2021. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Die Neuauflage berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die am 18. März 2021 durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten sind. Ebenfalls berücksichtigt sind die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordenen Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge. Mit diesem Gesetz wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und neue Pflege-Pauschbeträge für die Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3 eingeführt. Auch müssen behinderungsbedingte Fahrtkosten jetzt nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen werden. Stattdessen gibt es einen Fahrtkosten-Pauschbetrag.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Gestiegen auf nunmehr 9.984 Euro ist der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist. Das Steuermerkblatt 2021/2022 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 85 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag – DIN lang – an den: bvkm, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
(Quelle: Pressemeldung bvkm, 25.02.2022)
Download Steuermerkblatt auch auf: https://asbh.de/wp-content/uploads/2022/03/steuermerkblatt-2021_2022.pdf