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Schlichtungsstelle BGG legt fünften Jahresbericht vor

Schlichtungsstelle mittlerweile feste Institution: Anträge und Verfahren steigen weiter

Der fünfte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – kurz Schlichtungsstelle BGG – ist veröffentlicht. Er bezieht sich auf das Jahr 2021 und gibt unter anderem Auskunft über aktuelle Fälle im Berichtszeitraum. Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.

„Die Schlichtungsstelle konnte in den vergangenen fünf Jahren deutliche und sehr konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielen. Und es geht weiter voran: Denn auch im privaten Sektor haben Menschen natürlich ein Recht auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass der Wirkungsbereich der Schlichtungsstelle durch den Gesetzgeber im vergangenen Jahr ausgeweitet wurde“, so Jürgen Dusel. „Ein erster Schritt war, dass die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden kann, wenn der Zugang mit einem Assistenzhund, beispielsweise in allgemein zugänglichen Einrichtungen wie Hotels oder Supermärkten, verweigert wird. Ein nächster sehr wichtiger Schritt sind dann die Erweiterungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab 2025 in Kraft treten wird. Mit diesem Gesetz werden weitere Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft einer Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen“, erläutert der Beauftragte.

Auch im öffentlichen Bereich sei aber noch nicht alles gut, so Jürgen Dusel weiter: „Hier geht es mir um umfassende Barrierefreiheit im baulichen Bereich. Es geht aber auch um den Bereich der Kommunikation mit den Bürger*innen und die barrierefreie Bereitstellung von Informationen. Hier ist noch deutlich Luft nach oben. Weitergehende Verpflichtungen in diesem Bereich würden diesen Prozess beschleunigen.“ Der für den Berichtszeitraum 2021 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt erneut anhand der Antragszahlen, dass sich die Schlichtungsstelle fest etabliert hat.

So wurde die Schlichtungsstelle 2021 186 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (79%), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (9%), sowie das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ und erstmals das Thema „Assistenzhunde“ (beides 4 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (3%) und die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (1%). (Diese Zahlen entstammen dem Kapitel 8 „Statistik“)

In rund 40 Prozent der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. In etwa ebenso vielen Verfahren gab es eine Erledigung des Anliegens auf sonstige Weise. Den kompletten Jahresbericht 2021 der Schlichtungsstelle BGG können Sie unter folgendem Link abrufen. Es gibt eine Fassung in Alltagssprache, Leichter Sprache sowie Informationen in Gebärdensprache. Er beinhaltet auch einen aktuellen Überblick über die im BGG geregelten Rechte:

Alltagssprache: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/service/jahresberichte/jahresberichte-node.html

Leichte Sprache: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/LS/service/jahresberichte/jahresberichte-node.html

DGS: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/GBS/service/jahresberichte/2021/jahresbericht-2021_node.html

Kontakt bei Rückfragen: 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de  – Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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