In Deutschland haben knapp 10,4 Millionen Menschen ihre Behinderung amtlich anerkennen lassen. Dabei legen die Versorgungsämter nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ die Auswirkung der Beeinträchtigung als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 fest. In dem Dokument der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ finden sich Tabellen mit einer Übersicht der möglichen Schädigungen und deren Einstufung.
Im REHADAT-Erklärvideo wird am Beispiel von Frau Kaya, die an Diabetes mellitus erkrankt ist, gezeigt, wie der GdB beantragt werden kann. Zum Beispiel, wo Interessierte die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ finden, mit welchen Informationen aus den verschiedenen REHADAT-Portalen sie sich genauer über die Rechtsprechung, Literatur oder über den Ablauf der Antragstellung informieren können und wer dabei helfen kann. Zielgruppe sind sowohl Personen mit Beeinträchtigungen, die sich informieren wollen, was der GdB bedeutet und inwiefern eine Einstufung unter oder über 50 für sie bedeutsam sein könnte. Aber auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dies wichtige Informationen, weil damit beispielsweise Fördermöglichkeiten verbunden sind.
Anzahl der Menschen mit einer anerkannten Behinderung (2019)
Altersgruppe | Menschen mit einer leichteren Behinderung (GdB 20-40) |
Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB 50-100) |
Insgesamt | ||
Anzahl | Anteil (%) | Anzahl | Anteil (%) | ||
Insgesamt | 2.776.000 | 26,8 | 7.587.000 | 73,2 | 10.363.000 |
Darunter im erwerbsfähigen Alter: 15 bis unter 65 Jahre | 1.760.000 | 36,2 | 3.102.000 | 63,8 | 4.862.000 |
Darunter im Renten-Alter: 65 Jahre und älter | 996.000 | 18,7 | 4.341.000 | 81,3 | 5.337.000 |
Quelle: Mikrozensus, Statistisches Bundesamt 2021 und Berechnungen REHADAT
Link zum Video: www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/feststellungsverfahren/erklaervideo-gdb
Kontakt: Anja Brockhagen, Tel.: 0221 4981-845, E-Mail: brockhagen@iwkoeln.de
(Quelle: REHADAT, Pressemitteilung 10/2021)