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Ministerrat Richtlinie Barrierefreiheit

Ministerrat der Europäischen Union hat die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit bestätigt

Der Rat folgt damit der Zustimmung des Europäischen Parlamentes. Dies ist ein weiterer Schritt zu mehr Teilhabe von über 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU. Nun liegt es an der Bundesregierung, die Richtlinie schnell und adequat in deutsches Recht umzusetzen.

Die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie realisiert wichtige Forderungen der Behindertenbewegung, indem sie Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen gemäß konkreter funktionaler Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Internet (-Seiten), Notrufdienste, Smartphones, Tablets, Computer, Fernseher, E-Books, Geld- und Fahrkartenautomaten, Bankdienstleistungen sowie der gesamte Onlinehandel. Die Mitgliedsstaaten der EU haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und müssen die meisten Vorgaben nach drei weiteren Jahren dann umsetzen.

Deutscher Bundestag zur EU-Richtlinie (Infos + Video): hier…

Weitere Informationen zur Richtlinie: hier…

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