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In Deutschland arbeiten etwa 300.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist gering. Werkstätten führen unter Umständen zu Segregation und Exklusion und sind nicht Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes. Um diesen Umsetzungsdefizite der UN-Behindertenrechtskonvention zu begegnen, hat das BMAS 2023 einen Reformprozess begonnen. Zur Unterstützung des Vorhabens hat die Monitoring-Stelle UN-BRK den wichtigsten Änderungsbedarf zusammengefasst. (März 2024)
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