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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Schwerpunktthema des Monats: Mobilität

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Schwerpunktthema des Monats: Mobilität

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Mobilität – insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eines der bedeutensten Themen. Damit ist nicht nur die bloße Fortbewegung im öffentlichen Raum gemeint, sei es mit eigenen Vehikeln oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.
Wir informieren Sie auch, wie ein Mensch mit Handicap den Führerschein erlangen und ein Auto, das auf seine Behinderung zugeschnitten ist, finanzieren kann, welche Förderungen und Unterstützungen es gibt. Wir geben Ihnen hier wertvolle Tipps und stellen Ihnen weiterführende Links zur Verfügung.
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Übersicht:

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App DB Barrierefrei
 
Auto fahren mit Behinderung – der Weg zum Führerschein
 
Behindertengerechte Umbauten am PKW, technische Ansprechpartner und Werkstätten
 
fuelService – tanken mit Hilfe einer App
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App DB Barrierefrei

Mit der App DB Barrierefrei können Reisende mit kognitiven, körperlichen oder Sinnesbehinderungen erstmals alle Informationen entlang der Reisekette in einer für sie geeigneten Form abrufen. Die Anzeigen werden akustisch und visuell wiedergegeben. Die aktuelle Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen kann geprüft werden. Wichtige Änderungen im Reiseplan werden per Push-Nachricht übermittelt. Die App ist auch für Reisende mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck hilfreich.

Die App beinhaltet zunächst zwei wesentliche Funktionen:

Anzeigen und Durchsagen in Bahnhöfen:

Lautsprecheransagen sind für Reisende mit Hörbehinderungen oftmals nur schwer oder gar nicht zu verstehen. Das Lesen von Anzeigetafeln kann für Menschen mit Sehbehinderungen eine Herausforderung sein. Kunden erhalten mit dieser Funktion wichtige Anzeigen und Durchsagen zu ihrer Reise als Textnachricht direkt auf ihr Smartphone, die sie sich mit der Sprachausgabe des Smartphones anhören können.

Information zur Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen:

Reisende können sich Informationen über ihre jeweils benötigten Aufzüge und Rolltreppen abrufen und über eine Merkliste frühzeitig darüber informieren, ob diese aktuell Störungen aufweisen. So können Reisende mit Mobilitätseinschränkungen schon im Voraus planen, welche Wege aufgrund von technischen Störungen nicht möglich sind, und kommen über alternative Strecken ans Ziel.

Die App steht zum Download bereit im: Google Play Store und im Apple Store

Auto fahren mit Behinderung – der Weg zum Führerschein

Für Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus kann der Wunsch bestehen, einen Führerschein zu machen. Jedoch können die vielen Vorschriften schon mal verwirren und entmutigen.

Wir wollen hier versuchen, den Weg zu diesem Ziel klarer zu machen und einen Überblick über die Voraussetzungen, Qualifikationen und Fähigkeiten zu geben, die erforderlich sind und welche rechtlichen Hürden zu nehmen sind. Im Einzelfall können weitere Anforderungen und Probleme dazu kommen, der Überblick ist daher nicht vollständig und abschließend. Wir sind daran interessiert von Ihren Erfahrungen zu hören. Schreiben Sie uns gerne an redaktion@asbh.de.

Die wichtigsten Punkte:

Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat jeder erwachsene Bürger ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, die jedoch auf bestimmte Fahrzeuge, oder Zusatzeinrichtungen begrenzt werden kann. Wenn Sie einen Führerschein erwerben wollen, steht Ihnen daher von gesetzlicher Seite zunächst nichts im Wege. Allerdings gibt es für Sie einige Details zu beachten, damit Sie keine unnötigen Aufwendungen haben oder auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Weg zum Führerschein:

  1. Antrag bei Ihrem Leistungsträger
  2. Anmeldung bei einer  Fahrschule
  3. Gutachten
  4. Fahrausbildung in Ihrer  Fahrschule
  5. Theoretische und praktische Prüfung
  6. Eintragung von Auflagen und / oder Beschränkungen in Ihren Führerschein
  1. Antrag bei Ihrem Leistungsträger

Der Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein unterscheidet sich nicht von dem für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder der Bezuschussung eines PKW-Kaufs. Sie beantragen auch hier eine Leistung, die in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) aufgeführt ist. Die Verordnung finden sie unter: www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html.

Hier die Träger der Kraftfahrzeughilfe im Einzelnen:

  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung: Zuständigkeit für Arbeitnehmer, die 15 Jahre oder mehr Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
  • Bundesagentur für Arbeit: für behinderte Arbeitnehmer oder erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach dem SGB II, die weniger als 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben.
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften): Zuständigkeit besteht nur bei Berufsunfällen oder Berufskrankheiten.
  • Träger der Kriegsopferfürsorge: eine Zuständigkeit ist gegeben für Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte oder behinderte Menschen, für die die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gelten.
  • Träger der Sozialhilfe: dieser Träger ist zuständig für behinderte Menschen, die sich in der Ausbildung befinden oder einer Berufstätigkeit nachgehen, für die jedoch keiner der anderen Kostenträger zuständig ist.(vgl. § 1 KfzHV)

Weitere Infos dazu: www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html

Es müssen grundsätzlich einige Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Leistungsträger erfüllt sein.

Da die Kraftfahrzeughilfe zur Beruflichen Reha der Rentenversicherung und der Unfallversicherung zählt, muss der Versicherte in diesem Zusammenhang auf das Fahrzeug angewiesen sein. Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe erhalten Sie nur, wenn Sie aus behinderungsbedingten Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges zur Erreichung ihres Arbeitsortes oder Ausbildungsortes angewiesen sind. Dies gilt sowohl für ein bestehendes als auch für ein konkret in Aussicht stehendes Arbeitsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt natürlich auch für die Fahrt zur Ausbildungsstätte, bzw. zur Werkstatt für Behinderte. Als Voraussetzung gilt auch die Eingliederung in das Berufsleben (Berufliche Rehabilitation) oder die Soziale Teilhabe (Soziale Rehabilitation). So sind Leistungen für nicht berufstätige Behinderte, die Vorschriften des Sozialhilferechts entscheidend. Leistungen können zum Beispiel dann gewährt werden, wenn sie auf Grund der Schwere der Behinderung trotzdem auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind und die Leistungen der sozialen Eingliederung dienen.

Weitere Infos dazu unter: www.betanet.de/berufliche-reha-rahmenbedingungen.htm und in der Broschüre “Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance” der deutschen Rentenversicherung, www.deutsche-rentenversicherung.de.

Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich beim Führerschein von den Zuschüssen für die Anschaffung eines Autos. Während die Zuschüsse für den Autokauf auf 9.500,00 € begrenzt sind, kann beim Führerschein die volle Summe erstattet werden. Wie beim Autokauf richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach der monatlichen Bezugsgröße. Liegt Ihr monatliches Einkommen bei bis zu 40% der Bezugsgröße, bekommen Sie 100% der notwendigen Führerscheinkosten erstattet. Bei bis zu 55% der Bezugsgröße erhalten Sie zwei Drittel der Kosten erstattet und bei bis zu 75% noch ein Drittel.

Am besten erkundigen Sie sich bereits vor Antragstellung,  welche  Fahrschule an Ihrem Wohnort zumindest für die Theoriestunden geeignet ist, und welche Fahrschule ein geeignetes Fahrzeug für die Praxisstunden und die Prüfung hat. Besorgen Sie sich einen Kostenvoranschlag und fügen Sie  diesen Ihrem Antrag bei, damit Ihr Leistungsträger sofort überblicken kann, welche Kosten auf ihn zukommen werden.

Nützliche Infos dazu: www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Behindertenausbildung.pdf

  1. Anmeldung bei einer Fahrschule

Wenn Sie den Führerschein erwerben wollen und beeinträchtigt sind, wenden Sie sich am besten an eine Fahrschule, die Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit Handicap hat. Fragen Sie nach, ob Sie eine Probefahrt machen können. So können Sie und der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin leichter abschätzen, ob Auto zu fahren für Sie in Frage kommt. Warten Sie in jedem Fall ab, bis Sie einen positiven Bescheid Ihres Leistungsträgers erhalten haben, bevor Sie einen Ausbildungsvertrag mit Ihrer Fahrschule unterzeichnen. Stellen Sie dann über die Fahrschule einen Antrag “auf Erteilung der Fahrerlaubnis” bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

In  diesem Antrag wird auch abgefragt, ob Ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten in irgendeiner Weise durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sind. Die Verwaltungsbehörde wird Sie daraufhin zur Prüfung Ihre körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bitten, ein amts- oder fachärztliches und ein technisches Gutachten vorzulegen.

  1. Gutachten

Zunächst benötigen Sie ein amts- oder fachärztliches  Gutachten.

Dieses  Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen. Begnügen Sie sich daher nicht mit Attesten und Bescheinigungen ohne ausreichende Aussagekraft, sondern achten Sie darauf, dass das Gutachten in allgemeinverständlicher Sprache gehalten ist, Ihre Krankheit oder Behinderung genau bezeichnet und angibt, inwieweit  diese Sie einschränkt.

Zusätzlich zu dem medizinischen Gutachten benötigen Sie ein technisches Gutachten. Dieses kann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜVs oder der DEKRA in Auftrag gegeben werden. In diesem Gutachten wird festgelegt,  welche Hilfsmittel und Umbauten Sie für das Führen eines Kraftfahrzeuges benötigen.

Da Sie die  Gutachten in Auftrag geben, entscheiden auch Sie, wer das Gutachten erstellt, wie weiter damit verfahren wird, und ob Sie es der Führerscheinstelle zustellen oder nicht. Alle Gutachter unterliegen der Schweigepflicht. Daher ist es nötig, dass Sie den Gutachter durch Unterschrift ermächtigen, das Gutachten an bestimmte Stellen weiterzuleiten. Es steht Ihnen frei, ein neues Gutachten bei einem anderen Sachverständigen erstellen zu lassen, wenn Sie mit dem Ergebnis des Ersten nicht einverstanden sind.

Sollte bei Ihrer Erkrankung oder Behinderung das Gehirn betroffen sein, ist häufig zusätzlich ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten notwendig, wie z.B.

  • Schädel-Hirn-Trauma
  • ICP (Infantile Cerebral-Parese oder spastische Lähmung)
  • Schlaganfall
  • Spina bifida (Spaltwirbel, offener Wirbelkanal)
  • Multiple Sklerose

oder andere Fälle, in denen der Sachverständige bei der Fahrprobe irgendwelche Auffälligkeiten feststellt.

Neben der medizinischen Untersuchung erfolgt hierbei eine psychologische Untersuchung, in der Ihr Leistungsvermögen dahingehend untersucht wird, ob Sie ein Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Straßenverkehr steuern können. Hier wird u. a. getestet, ob Ihr Wahrnehmungs- und Orientierungsvermögen, Ihr Reaktionsvermögen sowie Ihr Konzentrationsvermögen ausreichend ist, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Sollte die für Sie zuständige Behörde die theoretischen Befunde der Gutachten durch praktische Erkenntnisse untermauern wollen, kann eine Fahrprobe in Auftrag gegeben werden. Hier geht es darum, zu erkunden, ob die angegebenen Hilfsmittel tatsächlich die richtigen sind, um ein Fahrzeug auf Sie abzustimmen.

Werden die Kosten für den Führerschein von einem Leistungsträger übernommen, beinhaltet dies auch die Kosten für die erforderlichen Gutachten.

  1. Fahrausbildung in Ihrer Fahrschule

Bevor Sie sich zur Führerscheinprüfung anmelden, haben Sie, wie jeder andere Fahrschüler auch, einige Theorie- und Fahrstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber schreibt mindestens 14 Theoriestunden und 12 Sonderfahrten vor.

Die Sonderfahrten bestehen aus:

5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Tipp:

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule auf mehr, als nur auf das übliche Preis-Leistungsverhältnis. Besonders geeignet sind Fahrschulen, die bereits Erfahrungen bei der Schulung von Führerscheinanwärtern mit Handicap gemacht haben. Diese sind mit den üblichen Behördengängen vertraut und können Ihnen schon im Vorfeld mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Darüber hinaus sollten die Räumlichkeiten so ausgestattet sein, dass Sie Ihren Ansprüchen genügen, z. B. rollstuhlgerecht sind. Zu guter Letzt benötigt Ihre Fahrschule natürlich ein geeignetes Fahrzeug, das sich an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Sollte der Fahrschule Ihrer Wahl kein derartiges Fahrzeug zur Verfügung stehen, gibt es drei Möglichkeiten:

Sie können die Fahrstunden, sowie die anstehende Prüfung auf Ihrem eigenen Fahrzeug absolvieren, soweit bereits vorhanden. Die Theorie- und die Praxisstunden können auch aufgeteilt werden: Absolvieren Sie die Theoriestunden in einer Fahrschule in Ihrer Nähe und verbinden Sie die Praxisstunden mit einem kleinen Urlaub an dem Ort, an dem ein Fahrzeug für Ihre Ansprüche verfügbar ist. Klären Sie dies aber unbedingt vorher mit Ihrer Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kann sich ein Fahrzeug leihen,  welches Ihren Anforderungen entspricht. Diese Möglichkeiten sollten Sie aber unter allen Umständen zunächst mit Ihrem Leistungsträger abklären, um sicher zu gehen, dass dieser auch bereit ist die Kosten hierfür zu tragen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Räumlichkeiten und die Fahrzeuge der Fahrschule Ihren Bedürfnissen entsprechen, sprechen Sie einfach eine kostenlose Probestunde bzw. –fahrt ab.

  1. Theoretische und praktische Prüfung

Am Ende der Fahrausbildung steht für Sie die Zulassung zur theoretischen und zur praktischen Führerscheinprüfung.

  1. Eintragung von Auflagen und/oder Beschränkungen in Ihren Führerschein

Wenn Sie auch diese letzte Hürde sicher überwunden haben, wird Ihnen endlich Ihr Führerschein ausgehändigt. Dieser kann Einschränkungen enthalten, welche aber nicht Ihre Mobilität einschränken, sondern Ihre Fahrsicherheit erhöhen. Diese Auflagen werden seit Einführung der EU-Führerscheine in Kennziffern verschlüsselt.

Nützliche Hinweise und Downloads:

https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_behinderte

https://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/fuehrerschein_info/autofahren_behinderung/autofahren_behinderung.html

Behindertengerechte Umbauten am PKW – technische Ansprechpartner und Werkstätten

Individuelle Mobilität ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Das Auto ist nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern Ausdruck der Persönlichkeit und ein Stück Freiheit. Das Auto ist gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sei es durch Alter oder durch Behinderung, das Verkehrsmittel Nr. 1. Über 1 Mio. Pkw sind in Deutschland für diese Personengruppen zugelassen. Damit die individuelle Mobilität trotz Einschränkungen erhalten bleibt, passen Fahrzeugumrüster das Auto ganz den persönlichen und körperlichen Erfordernissen an.

Die in Deutschland ansässigen Umrüster finden Sie hier:

www.behindertengerechter-autoumbau.de/ behindertenumbau/deutschland

 

Tanken mit Behinderung

Der Sprit ist alle. Jetzt wäre Unterstützung beim Betanken des Kfz durch das Servicepersonal der Tankstelle gefragt. Doch wie auf sich aufmerksam machen? Durch hupen auf sich aufmerksam machen, andere Besucher der Tankstelle bitten, dem Servicepersonal Bescheid zu geben? Was für Alternativen gibt es?

Hier möchten wir Ihnen zwei technische Systeme vorstellen, die das Betanken ihres Fahrzeugs erleichtert.

Dienst-Ruf-System für (Autobahn-) Tankstellen

Eine technisch elegante Variante, die den Tankvorgang für Autofahrer mit Mobilitätseinschränkungen erleichtern soll, ist das Dienst-Ruf-System (DRS). Dieses ist inzwischen an deutschen Autobahn- und Straßentankstellen recht weit verbreitet und auch dort meist erhältlich. Mit einem DRS-Sender können Autofahrer über einen Handsender aus dem Auto heraus eine Tankstelle anfunken. Die Tankstelle sendet ein Signal zur Bestätigung zurück: Das Servicepersonal ist damit informiert und darauf vorbereitet, vor Ort Unterstützung zu leisten. Eine Servicekraft kann dann z.B. das Fahrzeug betanken, ohne dass der Fahrer aussteigen muss. Nachteil an diesem System ist lediglich der hohe Preis. Auf der Website des Sozialverbands VdK (www.vdk.de) können Sie sich einen Antrag auf einen DRS-Handsender herunterladen. Laut Hersteller können die Anschaffungskosten ggf. als Zusatzausstattung im Rahmen der KFZ-Hilfe von Kostenträgern übernommen werden.

Welche Tankstellen mit DRS ausgerüstet sind, können am DRS-Logo erkannt werden. Das System ist nicht an einen bestimmten Kraftstoffanbieter gebunden

„fuelService“ – tanken mit Hilfe einer App

fuelService wurde von einem durch Behinderung eingeschränkten Autofahrer ins Leben gerufen, der sich dachte, dass es einen besseren Weg geben muss um tanken zu können, als stundenlang herumzufahren, zu hupen und zu hoffen, dass jemand helfen kann. Es sollte eine Lösung sein, die für jedermann zu nutzen ist, möglichst kostenlos, oder, wenn kostenpflichtig, dann mit möglichst niedrigen Kosten. Gleichzeitig sollte diese Lösung aber auch reibungslos für Tankstellenbetreiber umzusetzen sein. Oftmals sind Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung teuer, fuelService ist anders. Gewinne aus der Geschäftstätigkeit fließen an Stiftungen, oder in Forschungsprojekte, die im Themenkreis Behinderung angesiedelt sind.

Was leistet die App: fuelService hilft dabei herauszufinden welche Tankstelle in der Nähe behilflich sein kann, bevor man dort hinfährt. Die App kontaktiert die Tankstelle und klärt, ob ein Tankvorgang mit Hilfe in den nächsten 30 Minuten möglich ist, ob Personal frei ist und wann Ihr Fahrzeug betankt werden kann. Die App sagt Bescheid, in wie vielen Minuten dies möglich ist.

Ein Smartphone wird nicht benötigt, man kann den Service auch nutzen, in dem ein interaktiver Sprachservice gewählt oder eine SMS TXT Nachricht gesendet wird. Dies geschieht unter Angabe der Tankstellen-Nummer und der Nummer der Tanksäule. fuelService kontaktiert dann die Tankstelle für sie und gibt entsprechend eine Rückmeldung. Die App ist verfügbar für iPhone, Android und Windows Phone. Infos unter: www.fuelservice.org/de/ und contact@fuelservice.org

 

 

 

 

 

 

 

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