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Mit der App DB Barrierefrei können Reisende mit kognitiven, körperlichen oder Sinnesbehinderungen erstmals alle Informationen entlang der Reisekette in einer für sie geeigneten Form abrufen. Die Anzeigen werden akustisch und visuell wiedergegeben. Die aktuelle Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen kann geprüft werden. Wichtige Änderungen im Reiseplan werden per Push-Nachricht übermittelt. Die App ist auch für Reisende mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck hilfreich.
Die App beinhaltet zunächst zwei wesentliche Funktionen:
Anzeigen und Durchsagen in Bahnhöfen:
Lautsprecheransagen sind für Reisende mit Hörbehinderungen oftmals nur schwer oder gar nicht zu verstehen. Das Lesen von Anzeigetafeln kann für Menschen mit Sehbehinderungen eine Herausforderung sein. Kunden erhalten mit dieser Funktion wichtige Anzeigen und Durchsagen zu ihrer Reise als Textnachricht direkt auf ihr Smartphone, die sie sich mit der Sprachausgabe des Smartphones anhören können.
Information zur Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen:
Reisende können sich Informationen über ihre jeweils benötigten Aufzüge und Rolltreppen abrufen und über eine Merkliste frühzeitig darüber informieren, ob diese aktuell Störungen aufweisen. So können Reisende mit Mobilitätseinschränkungen schon im Voraus planen, welche Wege aufgrund von technischen Störungen nicht möglich sind, und kommen über alternative Strecken ans Ziel.
Die App steht zum Download bereit im: Google Play Store und im Apple Store
Für Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus kann der Wunsch bestehen, einen Führerschein zu machen. Jedoch können die vielen Vorschriften schon mal verwirren und entmutigen.
Wir wollen hier versuchen, den Weg zu diesem Ziel klarer zu machen und einen Überblick über die Voraussetzungen, Qualifikationen und Fähigkeiten zu geben, die erforderlich sind und welche rechtlichen Hürden zu nehmen sind. Im Einzelfall können weitere Anforderungen und Probleme dazu kommen, der Überblick ist daher nicht vollständig und abschließend. Wir sind daran interessiert von Ihren Erfahrungen zu hören. Schreiben Sie uns gerne an redaktion@asbh.de.
Die wichtigsten Punkte:
Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat jeder erwachsene Bürger ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, die jedoch auf bestimmte Fahrzeuge, oder Zusatzeinrichtungen begrenzt werden kann. Wenn Sie einen Führerschein erwerben wollen, steht Ihnen daher von gesetzlicher Seite zunächst nichts im Wege. Allerdings gibt es für Sie einige Details zu beachten, damit Sie keine unnötigen Aufwendungen haben oder auf den Kosten sitzen bleiben.
Der Weg zum Führerschein:
Der Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein unterscheidet sich nicht von dem für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder der Bezuschussung eines PKW-Kaufs. Sie beantragen auch hier eine Leistung, die in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) aufgeführt ist. Die Verordnung finden sie unter: www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html.
Hier die Träger der Kraftfahrzeughilfe im Einzelnen:
Weitere Infos dazu: www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html
Es müssen grundsätzlich einige Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Leistungsträger erfüllt sein.
Da die Kraftfahrzeughilfe zur Beruflichen Reha der Rentenversicherung und der Unfallversicherung zählt, muss der Versicherte in diesem Zusammenhang auf das Fahrzeug angewiesen sein. Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe erhalten Sie nur, wenn Sie aus behinderungsbedingten Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges zur Erreichung ihres Arbeitsortes oder Ausbildungsortes angewiesen sind. Dies gilt sowohl für ein bestehendes als auch für ein konkret in Aussicht stehendes Arbeitsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt natürlich auch für die Fahrt zur Ausbildungsstätte, bzw. zur Werkstatt für Behinderte. Als Voraussetzung gilt auch die Eingliederung in das Berufsleben (Berufliche Rehabilitation) oder die Soziale Teilhabe (Soziale Rehabilitation). So sind Leistungen für nicht berufstätige Behinderte, die Vorschriften des Sozialhilferechts entscheidend. Leistungen können zum Beispiel dann gewährt werden, wenn sie auf Grund der Schwere der Behinderung trotzdem auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind und die Leistungen der sozialen Eingliederung dienen.
Weitere Infos dazu unter: www.betanet.de/berufliche-reha-rahmenbedingungen.htm und in der Broschüre “Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance” der deutschen Rentenversicherung, www.deutsche-rentenversicherung.de.
Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich beim Führerschein von den Zuschüssen für die Anschaffung eines Autos. Während die Zuschüsse für den Autokauf auf 9.500,00 € begrenzt sind, kann beim Führerschein die volle Summe erstattet werden. Wie beim Autokauf richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach der monatlichen Bezugsgröße. Liegt Ihr monatliches Einkommen bei bis zu 40% der Bezugsgröße, bekommen Sie 100% der notwendigen Führerscheinkosten erstattet. Bei bis zu 55% der Bezugsgröße erhalten Sie zwei Drittel der Kosten erstattet und bei bis zu 75% noch ein Drittel.
Am besten erkundigen Sie sich bereits vor Antragstellung, welche Fahrschule an Ihrem Wohnort zumindest für die Theoriestunden geeignet ist, und welche Fahrschule ein geeignetes Fahrzeug für die Praxisstunden und die Prüfung hat. Besorgen Sie sich einen Kostenvoranschlag und fügen Sie diesen Ihrem Antrag bei, damit Ihr Leistungsträger sofort überblicken kann, welche Kosten auf ihn zukommen werden.
Nützliche Infos dazu: www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Behindertenausbildung.pdf
Wenn Sie den Führerschein erwerben wollen und beeinträchtigt sind, wenden Sie sich am besten an eine Fahrschule, die Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit Handicap hat. Fragen Sie nach, ob Sie eine Probefahrt machen können. So können Sie und der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin leichter abschätzen, ob Auto zu fahren für Sie in Frage kommt. Warten Sie in jedem Fall ab, bis Sie einen positiven Bescheid Ihres Leistungsträgers erhalten haben, bevor Sie einen Ausbildungsvertrag mit Ihrer Fahrschule unterzeichnen. Stellen Sie dann über die Fahrschule einen Antrag “auf Erteilung der Fahrerlaubnis” bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.
In diesem Antrag wird auch abgefragt, ob Ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten in irgendeiner Weise durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sind. Die Verwaltungsbehörde wird Sie daraufhin zur Prüfung Ihre körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bitten, ein amts- oder fachärztliches und ein technisches Gutachten vorzulegen.
Zunächst benötigen Sie ein amts- oder fachärztliches Gutachten.
Dieses Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen. Begnügen Sie sich daher nicht mit Attesten und Bescheinigungen ohne ausreichende Aussagekraft, sondern achten Sie darauf, dass das Gutachten in allgemeinverständlicher Sprache gehalten ist, Ihre Krankheit oder Behinderung genau bezeichnet und angibt, inwieweit diese Sie einschränkt.
Zusätzlich zu dem medizinischen Gutachten benötigen Sie ein technisches Gutachten. Dieses kann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜVs oder der DEKRA in Auftrag gegeben werden. In diesem Gutachten wird festgelegt, welche Hilfsmittel und Umbauten Sie für das Führen eines Kraftfahrzeuges benötigen.
Da Sie die Gutachten in Auftrag geben, entscheiden auch Sie, wer das Gutachten erstellt, wie weiter damit verfahren wird, und ob Sie es der Führerscheinstelle zustellen oder nicht. Alle Gutachter unterliegen der Schweigepflicht. Daher ist es nötig, dass Sie den Gutachter durch Unterschrift ermächtigen, das Gutachten an bestimmte Stellen weiterzuleiten. Es steht Ihnen frei, ein neues Gutachten bei einem anderen Sachverständigen erstellen zu lassen, wenn Sie mit dem Ergebnis des Ersten nicht einverstanden sind.
Sollte bei Ihrer Erkrankung oder Behinderung das Gehirn betroffen sein, ist häufig zusätzlich ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten notwendig, wie z.B.
oder andere Fälle, in denen der Sachverständige bei der Fahrprobe irgendwelche Auffälligkeiten feststellt.
Neben der medizinischen Untersuchung erfolgt hierbei eine psychologische Untersuchung, in der Ihr Leistungsvermögen dahingehend untersucht wird, ob Sie ein Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Straßenverkehr steuern können. Hier wird u. a. getestet, ob Ihr Wahrnehmungs- und Orientierungsvermögen, Ihr Reaktionsvermögen sowie Ihr Konzentrationsvermögen ausreichend ist, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Sollte die für Sie zuständige Behörde die theoretischen Befunde der Gutachten durch praktische Erkenntnisse untermauern wollen, kann eine Fahrprobe in Auftrag gegeben werden. Hier geht es darum, zu erkunden, ob die angegebenen Hilfsmittel tatsächlich die richtigen sind, um ein Fahrzeug auf Sie abzustimmen.
Werden die Kosten für den Führerschein von einem Leistungsträger übernommen, beinhaltet dies auch die Kosten für die erforderlichen Gutachten.
Bevor Sie sich zur Führerscheinprüfung anmelden, haben Sie, wie jeder andere Fahrschüler auch, einige Theorie- und Fahrstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber schreibt mindestens 14 Theoriestunden und 12 Sonderfahrten vor.
Die Sonderfahrten bestehen aus:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Tipp:
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule auf mehr, als nur auf das übliche Preis-Leistungsverhältnis. Besonders geeignet sind Fahrschulen, die bereits Erfahrungen bei der Schulung von Führerscheinanwärtern mit Handicap gemacht haben. Diese sind mit den üblichen Behördengängen vertraut und können Ihnen schon im Vorfeld mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Darüber hinaus sollten die Räumlichkeiten so ausgestattet sein, dass Sie Ihren Ansprüchen genügen, z. B. rollstuhlgerecht sind. Zu guter Letzt benötigt Ihre Fahrschule natürlich ein geeignetes Fahrzeug, das sich an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Sollte der Fahrschule Ihrer Wahl kein derartiges Fahrzeug zur Verfügung stehen, gibt es drei Möglichkeiten:
Sie können die Fahrstunden, sowie die anstehende Prüfung auf Ihrem eigenen Fahrzeug absolvieren, soweit bereits vorhanden. Die Theorie- und die Praxisstunden können auch aufgeteilt werden: Absolvieren Sie die Theoriestunden in einer Fahrschule in Ihrer Nähe und verbinden Sie die Praxisstunden mit einem kleinen Urlaub an dem Ort, an dem ein Fahrzeug für Ihre Ansprüche verfügbar ist. Klären Sie dies aber unbedingt vorher mit Ihrer Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kann sich ein Fahrzeug leihen, welches Ihren Anforderungen entspricht. Diese Möglichkeiten sollten Sie aber unter allen Umständen zunächst mit Ihrem Leistungsträger abklären, um sicher zu gehen, dass dieser auch bereit ist die Kosten hierfür zu tragen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Räumlichkeiten und die Fahrzeuge der Fahrschule Ihren Bedürfnissen entsprechen, sprechen Sie einfach eine kostenlose Probestunde bzw. –fahrt ab.
Am Ende der Fahrausbildung steht für Sie die Zulassung zur theoretischen und zur praktischen Führerscheinprüfung.
Wenn Sie auch diese letzte Hürde sicher überwunden haben, wird Ihnen endlich Ihr Führerschein ausgehändigt. Dieser kann Einschränkungen enthalten, welche aber nicht Ihre Mobilität einschränken, sondern Ihre Fahrsicherheit erhöhen. Diese Auflagen werden seit Einführung der EU-Führerscheine in Kennziffern verschlüsselt.
Nützliche Hinweise und Downloads:
https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_behinderte