Bisher konnten Heilmittelleistungen aufgrund pandemiebedingter CoronaSonderregelungen bis zum 31. März 2022 als Videobehandlung erfolgen – das galt für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie und Ernährungstherapie. Diese Regelung wird nun verstetigt und unabhängig von der Pandemie bestehen bleiben, d. h. solche Heilmittelleistungen können dauerhaft im Rahmen von Videosprechstunden erbracht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die geänderte Heilmittel-Richtlinie trat am 21. Januar 2022 in Kraft. Therapieeinheiten im Rahmen eines persönlichen Kontakts werden aber weiterhin Vorrang vor der Online-Behandlung haben. Die Videobehandlung bleibt für Patient und behandelnden Therapeuten freiwillig, ein Wechsel zur Präsenztherapie ist jederzeit möglich.
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