Fernlinienbusse sind seit vielen Jahren eine günstige Alternative zum Auto oder der Bahn. Aktuell sind die Betreiber von Fernlinienbussen verpflichtet worden, ihre gesamte Flotte barrierefrei und somit für alle Menschen zugänglich und nutzbar anzubieten. Das bedeutet, dass nun für Menschen mit Behinderung, vor allem Rollstuhlnutzer/-innen, die Teilhabe und die Mobilität auf allen Strecken der Fernlinienbusse bei allen Busbetreibern gewärleistet sein muss. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), hat sich dafür stark gemacht, dass in Fernlinienbussen mindestens zwei Plätze für Menschen, die auf ein Hilfsmittel angewiesen sind, vorhanden sind. Dazu hat der BSK die „Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse“ eingerichtet. Hier können sich unter anderem Fahrgäste mit Behinderung hinwenden, die bereits Erfahrung auf Fernlinienbus-Strecken gemacht haben. Doch wie sieht es tatsächlich mit der Umsetzung aus? Der BSK veranstaltet dazu am 6. März eine Podiumsdiskussion „BSK im Dialog“ mit Vertretern der Fernlinienbusbetreiber, Politikern und Gästen in den Räumen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse
Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin
Tel.: 030 814 5268-51
Fax: 030 814 5268-52
E-Mail: meldestelle@bsk-ev.org