Zum zweiten Bundesteilhabepreis wurden wieder viele interessante Projekte eingereicht. Anfang Oktober tagte die Fachjury, jetzt stehen die Preisträgerinnen und Preisträger fest. Das Thema 2020: Perspektive auch in Corona-Zeiten – Barrierefrei reisen in Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet seit 2019 jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Thema des zweiten Bundesteilhabepreises war „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“. Der Anspruch barrierefreien Reisens ist, Freizeit und Erholung für alle Menschen gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen (Artikel 30 UN-Behindertenrechtskonvention). Dieser Anspruch gilt sowohl für Pauschal- als auch für Individualreisen. Ziel ist es, eine barrierefreie touristische Servicekette zu gewährleisten. Die Corona-Pandemie stellt den Tourismus aktuell und in mindestens in naher Zukunft, vor neue Herausforderungen. Niemand kann heute vorhersagen, auf welche weiteren Entwicklungen sich Reisende in Zukunft einstellen müssen. Aber dass wieder gereist werden wird, davon ist auszugehen. Und dann auch barrierefrei! Gerade unter dem Eindruck der voraussichtlich noch länger andauernden Reise- und Kontaktbeschränkungen entstehen neue Herausforderungen auch für das barrierefreie Reisen.
Was waren die Inhalte und Ausschreibungsbedingungen zum Preis?
Gesucht wurden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder Angebote, die einen inklusiven Sozialraum, auch in Zeiten der Reise- und Kontaktbeschränkungen erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen. Die Verleihung des Bundesteilhabepreises 2020 findet am Montag, 30. November 2020 von 10:30 bis 11:30 Uhr durch Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales statt.
Die Veranstaltung wird live auf dem Portal www.gemeinsam-einfach-machen.de übertragen. Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis). Alle formal zugelassenen Teilnehmenden werden auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gelistet. Ihr Gute-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt kann als Vorbild für andere dienen. Durch den Preis wird Ihr Praxisbeispiel oder Projekt in der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Sie profitieren zudem vom Wissensaustausch und der Vernetzung zum Thema „Barrierefrei reisen in Deutschland“ mit anderen Fachleuten und Akteuren. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählte die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mitglied der Fachjury sind auch Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern. Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2020 waren Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich „Barrierefrei reisen“ in Deutschland. Dies bezieht sich insbesondere auf: Destinationen, touristische Leistungserbringer, Verbände und Vereine, Reisevermittler und -veranstalter, Anbieter von digitalen Lösungen, Management- und Marketingorganisationen, Kommunen und Regionen.