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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Impfungen gegen COVID

Einrichtung von Impf-Clearingstellen

Impf-Clearingstellen sind für besondere Härtefälle geschaffene Stellen, die auf Antrag nach individueller ärztlicher Beurteilung entscheiden, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vorranginge Impfung der antragstellenden Person möglich ist. Hierbei geht es um nicht ausdrücklich in der Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erfasste Vorerkrankungen und Krankheitsbilder, die eine Einzelfallentscheidung rechtfertigen. Link zu den Impf-Clearingstellen



Wer wird zuerst geimpft?

Das Bundesgesundheitsministerium hat in seiner Corona-Impfverordnung eine Prioritätenliste festgelegt, nach der geimpft wird. Einzelheiten zu den Festlegungen sind auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

Für Menschen mit Behinderungen ist dabei wichtig, dass Menschen, „die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind“, zur höchsten Prioritätsgruppe gehören. In diese Gruppe fallen auch Menschen, die in ambulanten Pflegediensten arbeiten.



Ausschließlich für Rheinland-Pfalz gelten seit dem 6.3.2021 besondere Regelungen für Menschen mit Behinderung, bitte beachten Sie dazu diese Informationen:

Alle Menschen mit Behinderung, die Leistungen aus der Eingliederungshilfe und Teilhabe (SGB IX), der Pflegeversicherung (SGB XI) oder der Unfallversicherung (SGB VII) können sich online oder per Hotline für einen Impftermin registrieren. Insbesondere betrifft dies jetzt auch Menschen, die nicht in Einrichtungen leben oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten. Dies gibt das Ministerium auf seiner Internetseite und in der unten angehangenen Pressemitteilung bekannt. Die Registrierung ist im Impfportal der Landesregierung (Link) ebenso möglich wie unter der Telefonnummer 0800-5758100.

Für die Impfung benötigt man einen aktuellen Nachweis, aus dem entweder die Beeinträchtigung selbst oder der Leistungsbezug nach den genannten Gesetzen hervorgeht.

Geimpft werden alle Menschen über 16. Für 16- und 17-jährige steht derzeit nur der Impfstoff von Biontech-Pfizer zur Verfügung.

Auch Kontaktpersonen und Eltern von Kindern werden geimpft

Zusätzlich können bis zu zwei Kontaktpersonen von Leistungsbeziehern geimpft werden. Dies betrifft auch Eltern von Kindern, die im Leistungsbezug nach den genannten Gesetzen stehen, also auch Eltern pflegebedürftiger Kinder. Pflegebedürftige Kinder sind nach den Regeln des Ministeriums der Priorisierungsgruppe 2 zuzuordnen, auch wenn derzeit kein Impfstoff für sie zur Verfügung steht.

(Gilt bis hierhin nur für RLP)



In der zweiten Prioritätsgruppe sind insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Demenz oder auch Trisomie 21 zu finden sowie auch Personen, die mit diesen engen Kontakt haben, dazu zählen auch Mitarbeiter:innen in Einrichtungen für diesen Personenkreis sowie weitere Berufsgruppen.

In einer dritten Priorisierungsgruppe sind weitere Personen mit Vorerkrankungen aufgelistet sowie alle Personen über 60 Jahre.

Erst wenn diese Personengruppen geimpft sind, steht die Impfung allen weiteren Bürger:innen offen. Wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, können die Priorisierungen auch aufgehoben werden.

Für die Umsetzung der Regelungen sind die Bundesländer verantwortlich, die teilweise abweichende Regelungen getroffen haben.

Pflegende Angehörige können einen Impftermin in der prioritär ersten Gruppe wahrnehmen

In der auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlichten Corona-Impfverordnung mit Begründung (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, Bearbeitungsstand 09.03.2021, 20:30 Uhr) finden sich folgende nähere Ausführungsbestimmungen (Seite 25 vorletzter Absatz): (…) Zudem fallen unter Absatz 1 Nummer 3 beispielsweise Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, Heilmittelerbringer (…) und Beschäftigte die im Rahmen einer persönlichen Assistenz oder Einzelfallhilfe pflegebedürftige (…) Menschen ambulant pflegen und betreuen sowie Pflege-und Betreuungskräfte, die im Rahmen des persönlichen Budgets direkt bei den Pflegebedürftigen angestellt sind. (…) Unter den Begriff ambulante Dienste fallen nunmehr auch pflegende Angehörige.

Können sich auch Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrozephalus impfen lassen?

Die Diagnose Spina bifida und / oder Hydrocephalus für sich genommen spricht nicht gegen eine Impfung. Wie auch bei anderen Studien zu Impfstoffen, waren Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus nicht an der Impfstudie beteiligt. Menschen mit chronischer Nierenerkrankung, Diabetes mellitus und weiteren Grunderkrankungen wird die Impfung empfohlen und sie sind in der Liste der priorisierten Impfempfänger des Bundesgesundheitsministeriums aufgeführt. Allgemein gelten die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission. Das Robert-Koch-Institut (RKI) listet keine Einschränkungen für Impfungen der Menschen speziell wegen Spina bifida und/oder Hydrocephalus auf. Das heißt konkret: Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus werden genauso behandelt wie alle anderen Menschen auch. Fällt die Person in eine Priorisierungsgruppe kann sie sich impfen lassen, wenn diese Gruppe dran ist.

Menschen mit Spina bifida und / oder Hydrocephalus unterliegen somit den gleichen Empfehlungen bezüglich der Impfung wie andere Menschen auch. Dies gilt nicht nur für die Zuordnung der Priorität sondern auch für die Beachtung von Risiken und Nebenwirkungen.

Wie immer gilt: die Impfung soll latexfrei erfolgen, Handschuhe und weitere mit der Impfung im Zusammenhang stehende Materialen müssen ohne den Zusatz von Naturlatex vorliegen!

Impfungen und Epilepsie: Auch wenn zur Spina bifida zusätzlich eine Epilepsie vorliegt, spricht zunächst nichts grundsätzlich gegen die Impfung. Entscheidend ist auch hier die individuelle Situation. Es gilt die generelle Empfehlung des RKI zum Impfen bei Epilepsie und bei neurologischen Schäden.

Ist die Impfung zu empfehlen?

Ja, die Impfung ist allen zu empfehlen! In der EU gibt es – anders als in anderen Ländern – keine ‘Notzulassung’, bei der auf bestimmte Sicherheitsaspekte evtl. verhindert wird. Die Impfstoffe werden unter der sogenannten bedingten Zulassung auf den Markt gebracht, hierbei werden weitere Untersuchungen im Verlauf der Verwendung durchgeführt (weiterführende Informationen auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)). Aber alle notwendigen Studien zur Sicherheit der Impfstoffe sind vor der bedingten Zulassung erfolgt.

Im Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 gibt es viele Fragestellungen und es kursieren in den sozialen Netzwerken und manchmal auch in der Presse falsche Darstellungen oder es werden voreilig Schlüsse aus nicht vollständigen Informationen gezogen. Viele der Fragen kann eine Zusammenstellung des Wissenschaftsmagazins ‘Quarks’ vom WDR beantworten (Link zum Artikel).

Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?

Zugelassene Impfstoffe

Eine Übersicht über die zugelassenen Impfstoffe gibt es auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts.

Neben der Zulassung ist in Deutschland eine weitere Prüfung notwendig. Arzneimittel sowie Impfstoffe dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut freigegeben werden. Diese Prüfung ist für jede hergestellte Charge notwendig.

Zugelassen in der EU sind derzeit folgende Impfstoffe:

Impfstoff Comirnaty (BNT162b2, Biontech / Pfizer)

Der Impfstoff von Biontech wurde vor der Zulassung an über 21.000 Menschen verschiedener Altersstufen getestet (Phase 3-Studie). Der Impfstoff von Biontech wurde vor der Zulassung an über 21.000 Menschen verschiedener Altersstufen getestet (Phase 3-Studie). Das sind mehr Testpersonen als bei anderen zugelassenen Impfstoffen. Dabei traten – entgegen mancher Artikel in mehr oder weniger seriösen Publikationen – wenige und nicht gravierende Nebenwirkungen auf. Wer das genau nachlesen will, findet eine Auflistung in diesem Artikel zur Studie beim renommierten New England Journal of Medicine. Die veröffentlichten allergischen Reaktionen bei bislang 6 Menschen sind bei der Anzahl der bislang zusätzlich zur Studie geimpften Menschen nicht ungewöhnlich. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe erfüllen die Anforderungen an eine Zulassung wie jedes andere Medikament auch.

Impfstoff mRNA-1273 (Moderna)

Der Impfstoff von Moderna wurde an rund 15.000 Menschen getestet, die Studie wurde noch nicht vollständig veröffentlicht, es gibt bislang keine Hinweise auf schwere Nebenwirkungen.

Die bedingte Zulassung dieses Impfstoffes wurde von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA am 6.1. empfohlen und auch von der Europäischen Kommission zugelassen. Die Auslieferung hat auch in Deutschland begonnen.

Impfstoff Astra­Zene­ca AZD1222

Der Impfstoff von AstraZeneca wurde an rund 24.000 Studienteilnehmer:innen erprobt. Die bedingte Zulassung dieses Impfstoffes wurde von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA am 29.1. empfohlen und auch von der Europäischen Kommission für Personen über 18 Jahren zugelassen.

Die Stiko empfiehlt den Impfstoff für Personen zwischen 18 und 64 Jahren und begründet diese Empfehlung damit, dass zur Wirkung bei Personen ab 65 nicht genügend Daten vorliegen.

Impfstoffe in der Zulassung

Impfstoff Janssen (Ad26.COV2.S, Janssen-Cilag/Johnson und Johnson)

Für den Impfstoff der Firma Janssen (Tochterunternehmen von Johnson & Johnson) wurde am 16. Februar der Antrag auf die bedingte Zulassung (conditional marketing authorisation CMA) bei der EMA angenommen (Link zum Artikel auf der Homepage der EMA, Englisch).

Es handelt sich um einen Vektorimpfstoff, der im Gegensatz zu den bisher zugelassenen Impfstoffen nach nur einer Dosis seine Wirksamkeit entfalten soll. Die EMA stellt eine Entscheidung bis Mitte März in Aussicht.

Impfstoff Sputnik V (Gam-COVID-Vac)

Für den Impfstoff Sputnik V (Gam-COVID-Vac) des Gamaleya National Centre of Epidemiology and Microbiology aus Russland wurde am 4.3.2021 von der EMA das Verfahren des sogenannten ‘rolling review’ (siehe weiter unten) eingeleitet. Die deutsche Firma R-Pharm Germany GmbH hatte das Verfahren beantragt. Die beiden Impfdosen bei Sputnik V bauen auf unterschiedlichen Grundkomponenten aus der Adenovirus-Reihe auf, für beide Impfdosen werden jeweils Studien angefertigt. Mehr zur Wirkweise und ersten Studien zum Impfstoff findet sich auf der Seite des Ärzteblatts (Link). Wann die Zulassung erfolgen kann, ist derzeit noch nicht bekannt.

Impfstoff Novavax (NVX-CoV2373)

Am 2.3. hat die EMA bekannt gegeben, dass sie das ‘rolling review’ (siehe weiter unten) für den Impfstoff der amerikanischen Firma Novavax gestartet hat. Der Impfstoff der amerikanischen Firma ist im Gegensatz zu den bisher zugelassenen bzw. in der Zulassung befindlichen Impfstoffen kein mRNA oder verktorbasierter Impfstoff sondern ist ein Protein-Impfstoff. Diese Technik ist schon länger bekannt. Protein-basierte Impfstoffe enthalten dabei einzelne Proteinbestandteile des Erregers, hier wohl Teile des Spike-Proteins. Die Wirkweise ähnelt damit den bekannten Grippeimpfstoffen. Erste Studien in Großbritannien zeigen auch hier eine sehr hohe Wirksamkeit zumindest gegen den Ursprungstyp des Virus (Bericht vom BR dazu). Wann die Zulassung erfolgen kann, ist derzeit noch nicht bekannt.

Weitere Informationen zu Impfstoffen

Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des RKI sowie des Paul-Ehrlich-Instituts im Unterpunkt FAQ COVID-19-Impfstoffe sind alle Informationen nochmals zusammengefasst.

Zu den einzelnen Impfstoffen hat das bundeseigene Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf der Homepage gesundheitsinformation.de jeweils Informationen veröffentlicht und wird dies auch für weitere zugelassene Impfstoffe ergänzen.

Wenn Sie verfolgen wollen, wie viele Menschen bereits geimpft wurden, dann können Sie das auf der Seite Our World in Data (ein Projekt der Universität Oxford University) tun.

Weitere Impfstoffe sind in verschiedenen Phasen der Entwicklung bzw. bereits Testung. Zu weiteren Impfstoffen sind die Daten noch nicht ausreichend bzw. noch nicht veröffentlicht.

Was bedeutet bedingte Zulassung?

Eine bedingte Zulassung oder conditional marketing authorisation (CMA) bedeutet ein beschleunigtes Zulassungsverfahren, bei dem weitere Untersuchungen noch nach der Freigabe erfolgen sollen.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Nutzen die Risiken übersteigt
  • Der Antragsteller nach der Zulassung weitere Daten zur Verfügung stellt
  • Das Produkt ein bislang nicht vorhandenes Angebot darstellt

Anders als bei einer Notfallzulassung – die es auf Europäischer Ebene nicht gibt – müssen bereits ausführliche Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit vorgelegt werden.

ALLE zugelassenen Impfstoffe gegen Covid-19 sind unter der CMA-Regelung zugelassen.

Mehr Informationen dazu auf der Seite der Europäischen Arzneimittel-Agentur, englisch European Medicines Agency ( EMA ). Hier der Link zum Artikel (in Englisch).

Informationen zum Verfahren rolling review

Das Verfahren des rolling review (rollierenden Untersuchung) beurteilt im laufenden Prozess eingehende Daten zu Studien, sobald genügend Daten vorliegen, kann das entsprechende Komitee der EMA, das CHMP entscheiden, dass die Zulassung beantragt werden kann. Diese Verfahren existiert für Notfälle, in denen es angezeigt ist, dass nicht alle Daten auf einmal eingereicht werden müssen, sichert aber gleichzeitig zu, dass eine Zulassung erst erfolgt, wenn alle Daten vorhanden sind. Das Zulassungsverfahren wird dadurch erheblich beschleunigt.

Kann ich nach der Impfung kein Corona mehr bekommen?

Nach den vorliegenden Zahlen zum Impfstoff von Pfizer/Biontech (BNT162b2) liegt die Wirksamkeit bei rund 95%. Das heißt, dass auch 5% der Menschen mit Impfung eine Infektion bekommen und erkranken können. Das ist eine sehr hohe Wirksamkeit, dennoch ist eine Infektion auch nach der Impfung nicht ausgeschlossen. Die Wirksamkeit des Impfstoffs der Firma Moderna (mRNA-1273) liegt ähnlich hoch.

Für den Impfstoff der Firma AstraZeneca sind die genauen Zahlen noch nicht bekannt, erste Veröffentlichung lassen auf eine etwas geringere Wirksamkeit schließen.

Kann ich nach der Impfung niemanden mehr anstecken?

Das kann man heute leider noch nicht beantworten. Man weiß, dass die Impfung mit dem Impfstoff von Pfizer-Biontech zu bis zu 95% wirksam ist, Moderna gibt als Wirksamkeit 94,1 % an. Das heißt die Impfstoffe schützen in einem hohen Maße davor, selbst an Corona zu erkranken. Ob man die Infektion deshalb an andere Personen übertragen kann, ist nicht abschließend geklärt und Gegenstand weiterer Untersuchungen.

Brauche ich nach der Impfung dann keine Maske mehr?

Da noch nicht geklärt ist, ob die Übertragung der Infektion durch die Impfung vermieden wird, bleibt die Maske auf absehbare Zeit unser Begleiter und auch das Einhalten der AHA-Regelungen bleibt wichtig.

Was kostet die Impfung?

Die Kosten für die Impfung übernimmt der Staat – Ihnen entstehen keine direkten Kosten. Die Regelungen zur Übernahme von Fahrtkosten zu Impfterminen sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Wo muss ich mich zur Impfung anmelden?

Die Bundesländer regeln jeweils die Anmeldung. Für Rheinland-Pfalz ist die Anmeldung über die – kostenfreie – Telefonnummer 0800-5758100 sowie auf der Homepage impftermin.rlp.de möglich. In Hessen gilt die Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 bzw. die Homepage www.impfterminservice.de.

Werden Kinder und Jugendliche auch geimpft?

Der Impfstoff ist für Personen ab 16 Jahren zugelassen. Kinder werden zunächst nicht geimpft. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat die Empfehlung ausgesprochen, Personen ab 16 Jahren zu impfen . Ob und wenn ja wann die Impfung auch für Kinder zur Verfügung steht, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Für die Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen für Kinder gelten besondere Voraussetzungen und es müssen gesondert Studien erstellt werden. Die Untersuchungen zu Wirksamkeit und Verträglichkeit bei Kindern und Jugendlichen laufen bereits.

In einigen Ländern, z.B. in Rheinland-Pfalz sind aktuell Personen unter 18 Jahren von der Impfung ausgeschlossen.

Was ist die Impf-App?

Mit der Impf App „SafeVac 2.0 des Paul-Ehrlich-Instituts kann nach der Impfung die Sicherheit und die Verträglichkeit nachverfolgt werden. Die Verwendung der App ist freiwillig. Sie ist für Android und Apple verfügbar.

(Diese Informationen stellen wir in Zusammenarbeit mit der ARQUE e.V. – Arbeitsgemeinschaft für Querschnittgelähmte mit Spina bifida zur Verfügung.)

 

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