Suchen

Newsletter abonnieren

Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Zweitmeinungsverfahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Nach § 27b Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Für medizinische Laien ist es oftmals nicht einfach zu entscheiden, ob sie sich einer empfohlenen Operation unterziehen sollen, oder ob es andere Möglichkeiten dazu gibt. Die Zweitmeinung soll Patient*innen helfen, die für sie richtige Festlegung zu treffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Näheres dazu in Richtlinien festgelegt. Darauf weist Henry Spradau aus Greifswald in seinem Beitrag hin, den er dankenswerter Weise den kobinet-nachrichten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.

Patient*innen haben danach die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein rechtlicher Anspruch zur Zweitmeinung besteht derzeit bei den folgenden Eingriffen:

  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Gallenblasenentfernung
  • Gebärmutterentfernung
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators

Unabhängig davon können Krankenkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung anbieten. Die Inanspruchnahme der Zweitmeinung ist für Patient*innen freiwillig. Der G-BA hat dazu ein Patientenmerkblatt – auch in Leichter Sprache – mit den wichtigsten Informationen zum Leistungsumfang des Verfahrens und zur Inanspruchnahme herausgegeben.

Ferner bietet das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf seiner Website allgemeine Informationen, auch ein Video, zur Zweitmeinung vor Operationen sowie Entscheidungshilfen zu planbaren Eingriffen.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen