Suchen

Newsletter abonnieren

Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Wird das beschlossene Triage-Gesetz vom Verfassungsgericht geprüft?

Der Ärztepräsident Klaus Reinhardt fordert, dass das vom Bundestag im Herbst 2022 beschlossene Triage-Gesetz zur Verteilung von Intensivbetten bei knappen Behandlungskapazitäten nochmals auf den Prüfstand kommt. Nicht nur Behindertenverbände, sondern auch die Ärzteschaft sei an einer Neufassung interessiert. Dies allerdings mit einer anderen Zielrichtung, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). „Das Gesetz wurde zu hastig verabschiedet und nicht ausreichend öffentlich diskutiert“, argumentierte er. Dadurch seien „nicht unerhebliche Missverständnisse“ entstanden. Reinhardt bekräftigte die Forderung, die sogenannte Ex-Post-Triage zu erlauben. Dabei gehe es nicht darum, einen Menschen aus einem Intensivbett hinaus zu verlegen, der noch Überlebenschancen habe. Aber es könne passieren, dass die Behandlung irgendwann nicht mehr erfolgversprechend sei und das ursprüngliche Therapieziel unerreichbar werde. „Dann muss es in einer Triage-Situation möglich sein, das Bett für einen Menschen mit einer größeren Überlebenswahrscheinlichkeit zu nutzen.“ Kein Zufallsprinziep: Es gelte, so viele Menschen wie möglich zu retten, so Reinhardt. Das von einigen Behindertenverbänden geforderte Zufallsprinzip bei neu eingelieferten Patienten lehnt er ab. Mediziner könnten nur durch ein abgewogenes Handeln die maximale Zahl an Menschenleben retten. „Den Zufall entscheiden zu lassen, wäre dagegen eine Art Gottesurteil und damit finsteres Mittelalter“, sagte Reinhardt.

Kritiker der Ex-Post-Triage befürchten, dass die Überlebenschancen von Menschen mit Behinderung durch medizinisches Personal unterschätzt werden könne und ihnen deshalb die nötige Versorgung vorenthalten würde. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Regierung verpflichtet, den Schutz von behinderten Menschen in einer Triage-Situation sicherzustellen. Die damaligen Kläger erwägen eine erneute Verfassungsklage, weil sie durch das beschlossene Gesetz nach wie vor keinen ausreichenden Schutz sehen.

Die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bemängelte beim Verbot der Ex-Post-Triage eine „First-come-first-serve-Vergabe“, die sie strikt ablehne.  Therapieziel-Änderungen seien „gelebte Praxis in der Intensivmedizin“ und „medizinethisch geboten“, heißt es im  „Ärzteblatt“. Dies würde künftig „indirekt außer Kraft“ gesetzt, so die DIVI. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans-Albert Gehle, betonte: „Diese Regelung gefährdet mehr Leben als sie schützen wird.“ Die Entscheidung über eine medizinische Behandlung müsse wie bisher in je­dem Einzelfall unter medizinischen Gesichtspunkten getroffen werden. „Aber nicht − und das macht Ärztinnen und Ärzten große Sorgen − vor dem Hintergrund einer drohenden Strafverfolgung ärztlichen Handelns.“

Weitere Infos und Meinungen: www.bundestag.de
Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen