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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Was Sie über Barrierefreiheit und Ableismus wissen wollten

Am 30. Juni 1994, also fast genau vor 30 Jahren, beschloss der Deutsche Bundestag die Grundgesetzergänzung mit dem Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Passend dazu hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und der Verein aktiv und selbstbestimmt (akse) im Rahmen ihrer Fachstellenarbeit behinderter Menschen für die Antidiskriminierungsberatungsstellen einen Online-Workshop zum Thema „Ableismus, Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen“ veranstaltet. Mehr als die Hälfte aller Beratungsstellen des zivilgesellschaftlichen Beratungsnetzes zu Antidiskriminierung „respekt*land“ konnten die Möglichkeit wahrnehmen, sich mit den Herausforderungen in der Beratung von Menschen mit Behinderungen in ihrer Arbeit auseinanderzusetzen und auszutauschen, heißt es in einer Presseinformation der ISL.

Wie werden behinderte Menschen weiterhin trotz gesetzlich verankertem Schutz abgewertet und auf ihre Behinderung im Alltag reduziert und diskriminiert? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedensten Diskriminierungsmerkmalen (Ableismus, Rassismus, Sexismus usw.) gibt es in der Beratungsarbeit zu beobachten. Diese und weitere Fragen wurden erörtert. „Viele Berater*innen (uns eingeschlossen) beschäftigen sich verstärkt mit einem Diskriminierungsmerkmal und weitere gehen ungewollt unter, obwohl es viele Gemeinsamkeiten gibt. Oft wird auch eine Hierarchisierung von Merkmalen vorgenommen. Das gilt nicht nur für die Beratungslandschaft, sondern auch für die Gesellschaft. Wir haben uns das Ziel gefasst, intersektional zu arbeiten und durch weitere Erfahrungsaustausche diesen Missständen entgegenzuwirken“, heißt es vonseiten der ISL.

Außerdem gab es den Wunsch, mehr über barrierefreie Beratungsangebote zu erfahren.

  • Wie berate ich Menschen mit Beeinträchtigungen und wie wendet man unterstützte Kommunikation an?
  • Wie erstelle ich barrierefreie Dokumente?

Diese und andere Themen wird die Fachstelle Antidiskriminierungsberatung behinderter Menschen jeweils dienstags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr am 8. Oktober 2024 und 26. November 2024 online anbieten. Die Einladungen zu diesen Veranstaltungen werden rechtzeitig auf der Projektseite veröffentlicht.

Doch auch individuelle Fragen beantworten die Mitarbeitenden der Fachstelle für Mitarbeitende der Beratungsstellen. Die Beratungsstellen können sich unter der folgenden E-Mail-Adresse zu einer Eins-zu-Eins-Beratung anmelden: antidiskriminierung@isl-ev.de

Die „Fachstelle Antidiskriminierungsberatung behinderter Menschen“ ist Teil des Förderprogramms „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen Independent Living Movement gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen. Der Verein aktiv und selbstbestimmt (akse) ist ein Mitgliedsverband der ISL.

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