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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Was ändert sich 2024 in der Pflege?

Ab dem 1.1.2024 gelten u.a. diese neuen Regelungen in der Pflege:

  • Für alle Pflegegrade ab PG2 entfällt die Voraussetzung der Vorpflegezeit von sechs Monaten
  • Junge pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf maximal acht Wochen Verhinderungspflege im Jahr (statt vorher sechs).
  • Menschen der Pflegegrade 4 und 5 können alle nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege, also bis 1.774 Euro, für Verhinderungspflege nutzen.
  • Zum 1. Juli 2025 wird dann für ALLE Pflegebedürftigen ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt.

Einen Überblick über die Rechtsänderungen im Jahr 2024 finden Sie auch beim bvkm: Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » Rechtsänderungen 2024 (www.bvkm.de) und : https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/

 

 

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