Klarstellung zum Boostern aus dem NRW-Gesundheitsministerium: Die verwirrende vier-Wochen-Frist soll nur in Ausnahmefällen gelten. Kritiker sprechen von einem “kommunikativen Desaster”. Booster-Impfungen schon nach vier Wochen für alle? Das NRW-Gesundheitsministerium hat nach massiver Kritik seinen eigenen Erlass vom Montag kassiert. Mit einem neuen Erlass vom Mittwoch stellt die oberste Gesundheitsbehörde des Landes nun klar: Eine Auffrischungsimpfung für Erwachsene ab 18 Jahren wird “im Regelfall” erst fünf Monate nach der sogenannten “Grundimmunisierung” empfohlen – also fünf Monate nach der letzten Impfung.
Es geht aber auch schon einen Monat früher: Im Rahmen kommunaler Impfangebote, also an sogenannten Impfstellen oder in Impfzentren, könnten sich Personen vier Monate nach ihrer letzten Impfung boostern lassen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Mittwoch. Wenn ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist, seien impfwillige Personen “nicht zurückzuweisen”, so der Wortlaut des Erlasses. Ein hohes Tempo bei den Auffrischungen sei insbesondere zur Bekämpfung der Omikron-Variante notwendig.
Vier-Wochen-Abstand nur in Einzelfällen
Darüber hinaus seien Einzelfallentscheidungen möglich, wenn medizinische Gründe eine frühere Auffrischung nötig machen. Dies betrifft etwa Menschen mit einem sehr schwachen Immunsystem. Der Mindestabstand zur letzten Impfung beträgt für diese Personen vier Wochen und darf nicht unterschritten werden. Am gestrigen Dienstag noch hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) erklärt, dass Booster-Impfungen in NRW nach vier Wochen grundsätzlich möglich seien. Wer nach dieser Frist zu einem Impfzentrum komme, werde nicht weggeschickt. Dies sei aber nicht als Empfehlung zu verstehen.
Durch den Erlass vom Montag war verbreitet der Eindruck entstanden, dass Nordrhein-Westfalen mit der stark verkürzten Frist bei den Booster-Impfungen einen Sonderweg einschlägt. Dafür gab es von Medizinern und aus der Politik heftige Kritik.
Quelle: NRW Gesundheitsministerium (15.12.2021)