Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Leistungen zur beruflichen Reha. Sie sollen Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen eine Erwerbstätigkeit ermöglichen bzw. ihre beruflichen Chancen verbessern, z.B.: Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung, Arbeitsassistenz, Förderung einer Existenzgründung oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zuständig sein können insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Träger der Kinder und Jugendhilfe oder die Träger der Eingliederungshilfe.
Aber was genau sind LTA’s und wie können Arbeitnehmer und Arbeitgeber von ihnen profitieren? Auf was müssen Betroffene achten, was ist wichtig? Die VdK-Rechtsexpertin Katharina Söhne beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema in einem VdK Youtube-Video. Zum Video: hier…