Der blaue Parkausweis ermöglicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Doch nicht jeder Mensch mit Behinderung erhält automatisch einen blauen Parkausweis.
Der in der Europäischen Union (EU) einheitliche blaue Parkausweis gilt europaweit und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf den mit einem Rollstuhlfahrersymbol besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
In Deutschland berechtigt der EU-Parkausweis die Inhaberin/den Inhaber des Parkausweises und den jeweils befördernden Fahrzeugführenden zusätzlich
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Anspruchsberechtigt sind:
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das Verfahren zur Beantragung dazu aussieht, erklärt Ihnen auch nochmal die behindertenpolitische Referentin des VdK und aktuelle Koordinatorin des DBR in einem Video: hier…