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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

VdK – neues Erklärvideo zum blauen (europäischen) Parkausweis

Der blaue Parkausweis ermöglicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Doch nicht jeder Mensch mit Behinderung erhält automatisch einen blauen Parkausweis.

Der in der Europäischen Union (EU) einheitliche blaue Parkausweis gilt europaweit und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf den mit einem Rollstuhlfahrersymbol besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.

In Deutschland berechtigt der EU-Parkausweis die Inhaberin/den Inhaber des Parkausweises und den jeweils befördernden Fahrzeugführenden zusätzlich

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken,
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ „Parkraumbewirtschaftungszone“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
  • auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Bescheinigung des Versorgungsamtes).

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das Verfahren zur Beantragung dazu aussieht, erklärt Ihnen auch nochmal die behindertenpolitische Referentin des VdK und aktuelle Koordinatorin des DBR in einem Video: hier…

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