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Betroffene waren bisher bei medizinischen Begutachtungen auf sich allein gestellt. Ob dabei eine Vertrauensperson des Betroffenen anwesend sein durfte, darüber konnte der Gutachter entscheiden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein bahnbrechendes Urteil und längst überfälliges klares Urteil – Angehörige des zu Begutachtenden dürfen beim medizinischen Gutachten mit dabei sein. Das wurde nach sechs Jahren Kampf auf dem Weg durch die Gerichte entschieden.
Hallo Niedersachsen hat ganz aktuell dazu den Beitrag: „Medizinisches Gutachten: Begleitperson laut Gericht erlaubt“ gesendet. Dieser ist hier zu sehen.