Suchen

Newsletter abonnieren

Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Urteil des Bundessozialgerichts: Bei medizinischen Gutachten ist eine Begleitperson erlaubt

Betroffene waren bisher bei medizinischen Begutachtungen auf sich allein gestellt. Ob dabei eine Vertrauensperson des Betroffenen anwesend sein durfte, darüber konnte der Gutachter entscheiden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein bahnbrechendes Urteil und längst überfälliges klares Urteil – Angehörige des zu Begutachtenden dürfen beim medizinischen Gutachten mit dabei sein. Das wurde nach sechs Jahren Kampf auf dem Weg durch die Gerichte entschieden.

Hallo Niedersachsen hat ganz aktuell dazu den Beitrag: „Medizinisches Gutachten: Begleitperson laut Gericht erlaubt“ gesendet. Dieser ist hier zu sehen.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen