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Unzureichender Schutz vor Diskriminierungen pflegender Angehörige?

Menschen die ihre Familienangehörigen pflegen und deswegen im Job benachteiligt werden, können sich ab sofort von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen.

Das sieht das so genannte “Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz“ vor, das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und nun in Kraft getreten ist. Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2022 geht hervor, dass Diskriminierungen von Eltern und pflegenden Angehörigen am Arbeitsplatz weit verbreitet sind. 41 Prozent der Eltern gaben an, wegen der Kinderbetreuung Diskriminierung erlebt zu haben. Bei Menschen, die Angehörige pflegen, waren es 27 Prozent. „Das müssen wir ernst nehmen“, sagt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. „Deshalb freue ich mich, dass wir ab jetzt als Beratungsstelle auch für diese Gruppe zur Verfügung stehen.“ Konkret können arbeitende Eltern und pflegende Angehörige sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme einer Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Dazu zählen auch Fälle, in denen Menschen wegen eines akuten Pflegefalles oder aus dringenden familiären Gründen ihr Recht in Anspruch genommen haben, von der Arbeit fernzubleiben und anschließend Benachteiligung erlebt haben.

Dieser Rechtsschutz von Eltern und pflegenden Angehörigen im Rahmen des so genannten „Maßregelungsverbots“ geht aus der Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes allerdings nicht weit genug. So haben Eltern oder Pflegende nur dann eine Handhabe gegen ihren Arbeitgeber, wenn sie benachteiligt wurden, weil sie einzelne Rechte in Anspruch genommen haben – beispielsweise, wenn sie Elternzeit eingereicht haben. Für Diskriminierungen bei der Jobsuche, im Bewerbungsverfahren und bei Einstellungen gilt das Maßregelungsverbot aber nicht. Auch können Betroffene ihren Arbeitgeber nur unter hohen Beweisanforderungen auf Schadensersatz verklagen. Ferda Ataman sieht das kritisch. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung ein deutlicheres Zeichen gegen Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen setzt“, sagte sie in Berlin. „Leider hat es die Bundesregierung versäumt, die Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen als eigenes Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. Dann wären Arbeitgeber dazu verpflichtet, Eltern, pflegende Angehörige und andere Fürsorgeleistende umfassend vor Diskriminierung zu schützen – und die Betroffenen könnten vor Gericht leichter Ansprüche gegen Arbeitgeber*innen wegen Diskriminierung durchsetzen.“, ergänzte Ataman und kündigte an, sich im Rahmen der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für einen verbesserten Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen vor Diskriminierung starkzumachen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Link zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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