Haben Sie bereits erste Auswirkungen der Umgruppierung von Kinderpflegebetten > 1,80 m im Hilfsmittelverzeichnis festgestellt?
Bis zum 31.03.2026 werden Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m aus den bisherigen Kinder-Untergruppen in folgende Produktarten überführt:
- 19.40.01.3 (Behindertengerechte Betten > 1,80 m) – ehemals 19.40.01.6
- 50.45.01.1 (Pflegebetten > 1,80 m) – ehemals 50.45.01.2
Das Problem:
In der Versorgungspraxis kommt es bereits jetzt zu Schwierigkeiten, da elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungssysteme die Besonderheiten von Kinderpflegebetten häufig nicht ausreichend berücksichtigen. Dies betrifft auch den Wiedereinsatz.
➡️ Es besteht das Risiko von Ablehnungen, Verzögerungen und im Ergebnis einer Versorgungslücke, trotz bestehender medizinischer Notwendigkeit.
Mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie frühzeitig sensibilisieren und insbesondere die Sanitätshäuser um erhöhte Aufmerksamkeit bitten.
Was jetzt wichtig ist und was Sie tun können:
Wir bitten Sie, bei entsprechenden Versorgungen die Hinweise in unserem Infodokument zur Umgruppierung von Kinderpflegebetten zu berücksichtigen: