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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Umgruppierung von Kinderbetten im Hilfsmittelverzeichnis

Unser Partner rehaKIND hat in einem Newsletter auf einen Umstand hingewiesen, der auch für unsere Mitglieder relevant sein könnte. Das beigefügte Dokument richtet sich vor allem an Sanitätshäuser. Sollten Sie als Mitglied Schwierigkeiten bei der Beantragung haben, können Sie das Sanitätshaus gerne auf die Änderung und das Dokument hinweisen.

Haben Sie bereits erste Auswirkungen der Umgruppierung von Kinderpflegebetten > 1,80 m im Hilfsmittelverzeichnis festgestellt?

Bis zum 31.03.2026 werden Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m aus den bisherigen Kinder-Untergruppen in folgende Produktarten überführt:

  • 19.40.01.3 (Behindertengerechte Betten > 1,80 m) – ehemals 19.40.01.6
  • 50.45.01.1 (Pflegebetten > 1,80 m) – ehemals 50.45.01.2

Das Problem:

In der Versorgungspraxis kommt es bereits jetzt zu Schwierigkeiten, da elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungssysteme die Besonderheiten von Kinderpflegebetten häufig nicht ausreichend berücksichtigen. Dies betrifft auch den Wiedereinsatz.

➡️ Es besteht das Risiko von Ablehnungen, Verzögerungen und im Ergebnis einer Versorgungslücke, trotz bestehender medizinischer Notwendigkeit.

Mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie frühzeitig sensibilisieren und insbesondere die Sanitätshäuser um erhöhte Aufmerksamkeit bitten.

Was jetzt wichtig ist und was Sie tun können:

Wir bitten Sie, bei entsprechenden Versorgungen die Hinweise in unserem Infodokument zur Umgruppierung von Kinderpflegebetten zu berücksichtigen:

Besonders relevant sind aktuell:

  • erhöhte Aufmerksamkeit bei Versorgungen mit Kinderpflegebetten > 1,80 m
  • aktive Hinweise im Beantragungsprozess (Produktspezifik „Kinderpflegebett“)
  • Rückmeldung konkreter Problemfälle an: info@rehaKIND.com

Unser Ziel:

Ziel ist es, die Versorgungssicherheit für diese kleine, besonders vulnerable Patientengruppe weiterhin sicherzustellen und die Problemlage transparent zu machen.

Wir haben uns hierzu eng mit den Herstellern von Kinderpflegebetten abgestimmt und informieren aktuell Kostenträger- sowie Leistungserbringerverbände.

Für Rückfragen oder Rückmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr rehaKIND-Team

Quelle: rehaKIND, 27.03.2026

Veröffentlich: 27.03.2026
Zuletzt bearbeitet: 27.03.2026
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