Für das Jahr 2022 gibt es verschiedene gesetzliche Änderungen. Besonders hervorzuheben sicher die steigenden Mindestlöhne, 9,82 Euro pro Stunde und ab Juli 10,45 Euro pro Stunde. Weiterhin die steigenden Regelsätze von ALG II und Sozialgeld um 3 Euro.
Die Änderungen im Einzelnen:
Behindertenpauschbetrag
Behinderungen wurden bisher ab einem Grad von 25 festgestellt, nun ab einem Grad von 20. Der Behindertenpauschbetrag in der Steuerklärung wird ebenfalls ab einem Grad der Behinderung von 20 gewährt. Die Pauschbeträge haben sich verdoppelt:
Grad | Pauschalbetrag |
GdB 20 | 384 Euro |
GdB 30 | 620 Euro |
GdB 40 | 860 Euro |
GdB 50 | 1.140 Euro |
GdB 60 | 1.440 Euro |
GdB 70 | 1.780 Euro |
GdB 80 | 2.120 Euro |
GdB 90 | 2.460 Euro |
GdB 100 | 3.840 Euro |
Blind/ taub | 7.400 Euro |
Pflegepauschbetrag
Ab der Steuererklärung des letzten Jahres ist der Pflegepauschbetrag abhängig vom Pflegegrad oder von der Ausprägung der Hilflosigkeit. Für die persönliche, unentgeltliche Fürsorge eines pflegebedürftigen oder hilflosen Menschen kann der sogenannte Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden. Als pflegende Angehörige können Sie den Pflegepauschbetrag in Ihrer Steuererklärung in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” beantragen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn unabhängig von Ihren tatsächlichen Ausgaben. Übersteigen. Ihre jährlichen Ausgaben den Pauschbetrag, kann es sinnvoll sein, die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt zieht dann eine zumutbare Eigenbelastung von Ihrem eingereichten Betrag ab. Pflegepauschbeträge (werden nur gewährt, wenn der Pflegende dafür keine Einnahmen erhält).
Grad | Pauschalbetrag |
Pflegegrad 2: | 600 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.100 Euro |
Pflegegrad 4 und 5 | 1.800 Euro |
Elektronisches Rezept
In diesem Jahr wird stufenweise, mit beginn im Januar, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt. Bis Juni dürfen Arztpraxen noch übergangsweise die rosa Papierrezepte ausstellen. Ab Juni löst man sein E-Rezept auf dem Smartphone mit einer offiziellen App, einem persönlichen Pin und der Krankenkassenkarte in der Apotheke ein. Wer sein Rezept lieber in Papierform möchte, kann sich das E-Rezept auch ausdrucken lassen und den ausgedruckten QR-Code in der Apotheke vorlegen.
Pflegeheimkosten
Die Pflegeversicherung bezahlt bei der Versorgung in einem Pflegeheim einen Zuschlag zum Eigenanteil. Dieser steigt mit Dauer der Pflege: Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag 5% des Eigenanteils, im zweiten Jahr 25%, im dritten Jahr 45% und danach sind es 70%.
Pflegesachleistung
In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge ab Pflegegrad 2 um 5% erhöht. (Beim Pflegegeld ist keine Erhöhung vorgesehen.)
Grad | Sachleistung |
Pflegegrad 2 | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
Kurzzeitpflege
Der jährliche Betrag zur Kurzzeitpflege wurde um 10% angehoben und beträgt jetzt 1.774 Euro pro Kalenderjahr.
Übergangspflege
Falls im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann, kann Übergangspflege im Krankenhaus genutzt werden. Dieser Anspruch besteht je Krankenhausbehandlung für bis zu zehn Tagen. Leistungsträger ist die Krankenkasse. Treten Sie für diese Leistung am besten mit dem Sozialdienst des Krankenhauses in Verbindung.
Kinderkrankengeld
Pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wurde verlängert. Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind für 30 statt 10 Tage in Anspruch genommen werden. Bei Alleinerziehenden sind es 60 statt 20 Tage.
Assistenzhunde
Werden künftig Zutritt haben zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen (auch wenn Hunde sonst verboten sind).
Das Budget für Ausbildung
Wird erweitert, künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können.
Zuschüsse zum behindertengerechten Umbau
Der Bemessungsbetrag bei Zuschüssen zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs wurde erhöht. Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 22.000 Euro gefördert. Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt.