Seit Mai 2021 gilt die überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit für alle Pflege-Begutachtungen, die der GKV-Spitzenverband im März beschlossen hat. Mit der Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien wurden die Erfahrungen der Medizinischen Dienste mit dem seit dem geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahren einbezogen. Berücksichtigung fanden außerdem die Erkenntnisse aus den länderübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen der Medizinischen Dienste.
Betroffen sind durch die Änderungen in den Richtlinien vor allem die für die Feststellung des Pflegegrades relevanten Fähigkeiten der Betroffenen und ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen (Modulen). Dazu wurden die Module und die dazu gehörigen Begutachtungskriterien aus pflegefachlicher Sicht konkretisiert. Außerdem wurden die Unterschiede bei den Fähigkeiten und bei der Selbstständigkeit der Betroffenen präziser herausgearbeitet. Die Klarstellungen und Präzisierungen in den Modulen und Kriterien für die Beurteilung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten von Kindern wurden in weiten Teilen von den Überarbeitungen für Erwachsene übernommen. Die Bewertungssystematik des Begutachtungsinstrumentes, also die Ermittlung der Punktwerte für die einzelnen Lebensbereiche und die Gewichtung der einzelnen Lebensbereiche für die Berechnung des für den Pflegegrad relevanten Gesamtpunktwertes, bleiben unverändert. Weitere Überarbeitungen betreffen die Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, mit denen die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit erhalten oder gefördert werden können. Darüber hinaus wurden Gesetzesänderungen, Änderungen in anderen für die Begutachtung relevanten Richtlinien und Verordnungen sowie höchstrichterliche Rechtsprechungen in den Begutachtungs-Richtlinien berücksichtigt. Die Formulargutachten wurden an die neuen Richtlinien angepasst.
Eine Tabelle des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, die die Kapitel aufführt, in denen die umfangreichsten Änderungen vorgenommen wurden, können Sie hier einsehen.
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Mai 2021). Download hier…