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Tag der Menschen mit Behinderung – Bundesbeauftragter und Deutscher Kulturrat übergeben Teilhabeempfehlungen an Bundesregierung und Bundestag

Zum heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderung haben der Deutsche Kulturrat und der Beauftragte der Bundesregierung, Dusel, Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur erarbeitet. Diese übergaben sie am Abend an den Bund. Darin heißt es, niemand dürfe laut Grundgesetz wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das gelte insbesondere auch für Kunst, Kultur und Medien, die das Bild von der Welt prägen könnten. Menschen mit Behinderungen bräuchten auf allen Ebenen Zugang – als Publikum, Beschäftigte und in den Programmen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Zimmermann, forderte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung, um die nötigen Maßnahmen umzusetzen. Kulturstaatsministerin Roth betonte, Ziel sei eine Kultur für und von allen. Laut den Empfehlungen sollen Kunst- und Kultureinrichtungen Barrierefreiheit und Inklusion im Leitbild verankern und umsetzen. Dazu gehören bauliche Zugänglichkeit, aber auch die Barrierefreiheit bei der Programmplanung bis hin zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
Dusel sagte im Deutschlandfunk Kultur, es gehe um mehr als um die Rampe für Rollstuhlfahrer zu Theatern und Kinos. Als weitere Beispiele nannte er Gebärdensprache bei Kulturveranstaltungen, die Möglichkeit der Audiodiskription für Sehbehinderte, aber auch Leichte Sprache in den Medien für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen. Zahlreiche Organisationen und Vertreter der Politik werben heute für mehr Inklusion.
Diese Nachricht wurde am 03.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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