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Strategie: Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030

Die Europäische Kommission hat eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 vorgelegt. Diese soll die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft gewährleisten. Dabei soll die Strategie helfen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Europäische Säule Sozialer Rechte und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umzusetzen. Das neu angekündigte “European resource centre AccessibleEU” kann eine wichtige Rolle spielen, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in alle EU-Gesetzgebungen mit einfließen zu lassen. Entscheidend wird welches Mandat dahinter steckt. Die neue Strategie baut auf ihrer Vorgängerstrategie, der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020, auf.

Verbesserung in den Bereichen gleichberechtigte Teilhabe und Nichtdiskriminierung

In der Zehnjahresstrategie werden Leitinitiativen zu drei Hauptthemen dargelegt:

  • EU-Rechte: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht wie alle anderen EU-Bürgerinnen und -Bürger auch, in ein anderes Land zu ziehen oder am politischen Leben teilzunehmen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem in acht Ländern laufenden Pilotprojekt wird die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit unterstützen wird. Die Kommission wird auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess zu gewährleisten.
  • Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Um ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft zu fördern, wird die Kommission Leitlinien entwickeln und eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen einleiten.
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Sie soll Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten. Darüber hinaus muss ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung sichergestellt sein.

Eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist unmöglich, wenn das physische und das virtuelle Umfeld nicht barrierefrei sind. Dank eines soliden EU-Rechtsrahmens (z. B. europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinie über den barrierefreien Zugang zum Internet, Fahrgastrechte) hat sich der Zugang verbessert. Viele Bereiche fallen jedoch nach wie vor nicht unter die EU-Vorschriften, und es gibt Unterschiede bei der Barrierefreiheit von Gebäuden, öffentlichen Räumen und einigen Verkehrsträgern. Die Europäische Kommission wird daher 2022 das europäische Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ (Barrierefreie EU) einrichten, um eine Wissensbasis mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen aufzubauen.

Umsetzung der Strategie: enge Zusammenarbeit mit den EU-Ländern und Mainstreaming der Thematik nach innen und außen

Die Verwirklichung der Ziele der Strategie erfordert ein starkes Engagement aller Mitgliedstaaten. Die EU-Länder sind wichtige Akteure bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Kommission wird eine Plattform für das Thema Behinderungen einrichten, um die für die Umsetzung des Übereinkommens zuständigen nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Kommission zusammenzubringen. Dadurch soll die Umsetzung der Strategie unterstützt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch bei der Umsetzung des Übereinkommens verbessert werden. Die Plattform wird über eine umfassende Online-Präsenz verfügen und die Kontinuität der Tätigkeiten gewährleisten. Menschen mit Behinderungen werden Teil des Dialogs und der Umsetzung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 sein. Die Kommission wird die Belange von Menschen mit Behinderungen in alle politischen Maßnahmen und wichtigen Initiativen der EU einbeziehen. Da die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht an Europas Grenzen enden, wird die Kommission diese Rechte weltweit fördern. Mit der neuen Strategie wird die EU ihre Rolle als Verfechterin der Rechte von Menschen mit Behinderungen ausbauen. Die EU wird Instrumente wie technische Hilfe und Finanzierungsprogramme, Unterstützung über EU-Delegationen, politische Dialoge und Arbeiten in multilateralen Foren nutzen, um Partnerländer bei ihren Bemühungen um die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und Leitlinien für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.

Hintergrund

Wie Präsidentin von der Leyen angekündigt hat, trägt die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 zusammen mit der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025, dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 und dem strategischen Rahmen der EU für die Roma dazu bei, eine Union der Gleichheit zu schaffen.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), das im Jahr 2006 von den der Vereinten Nationen angenommen wurde, markierte einen Durchbruch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Alle Mitgliedstaaten sind Vertragspartei des Übereinkommens. Außerdem ist es das erste Übereinkommen im Bereich Menschenrechte, bei dem auch die EU Vertragspartei ist. Die Vertragsparteien des Übereinkommens sind verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu achten und ihre Gleichheit nach dem Gesetz zu gewährleisten. Mit der neuen Strategie bietet die Kommission einen Rahmen, der die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt.

Die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 hat den Weg für ein barrierefreies Europa geebnet, beispielsweise durch Richtlinien wie den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, nach dem wichtige Produkte und Dienstleistungen wie Telefone, Computer, E-Books, Bankdienstleistungen und elektronische Kommunikation für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen. Die EU-Fahrgastrechte sichern Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Straßen-, Luft-, Schienen- und Schiffsverkehr. Durch Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit hat die EU auch weltweit eine Vorreiterrolle bei der Unterstützung von Inklusion und uneingeschränkter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingenommen.

 

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