Der Deutsche Bundestag hatte im Frühjahr beschlossen, dem GKV Spitzenverband aufzuerlegen, eine Satzung für eine Stiftung zu entwickeln, die eine nachhaltige Grundlage für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bilden soll; die Kooperation der Stiftung mit der Selbsthilfe ist im Gesetz zwingend vorgegeben. Selbsthilfeorganisationen sollen nach dem Gesetzeswortlaut, zusammen mit Patientenorganisationen, u.a. einen personellen Vorschlag für die Besetzung des Vorstandes erarbeiten.
Jüngst hat jedoch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes entschieden, die ab dem Jahr 2024 vorgesehene Stiftung zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nicht zu finanzieren. Derzeit ist also unklar, wie der weitere Fortgang sein wird, also ob das BMG den GKV Spitzenverband eine aufsichtsrechtliche Weisung geben wird mit der möglichen Folge einer Klage oder ob eine andere Lösung gefunden wird.
Weitere Infos:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/patientenberatung.html