Der Behinderten-Pauschbetrag wird verdoppelt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde aktuell im Bundestag beschlossen. Demnach kann künftig jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen, weil die komplizierten Voraussetzungen bei niedrigen GdB gestrichen werden.
Fahrtkostenpauschbeträge, die neben dem Behindertenpauschbetrag geltend gemacht werden können:
Vereinfachung und Verdoppelung der Behindertenpauschbeträge
Verbesserungen beim Pflegepauschbetrag
Vereinfachte Voraussetzungen bei Hilflosigkeit
Der Nachweis Hilflosigkeit für die Fahrtkostenpauschale und die Behinderten-Pauschbeträge muss nicht mehr in allen Fällen mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H erfolgen. Auch eine Bescheinigung über den Pflegegrad 4 oder 5 reicht künftig aus. Das erspart den Betroffenen langwierige Feststellungsverfahren bei den Versorgungsämtern.