Durch die SARS-CoV-2-Pandemie wurden bundesweit Zugangsbeschränkungen für Besucher von stationären Patienten implementiert. Diese Beschränkungen dienen zur Kontaktverringerung und Vermeidung von möglichen Infektionsketten von stationär behandelten Patienten im Krankenhaus. Es gilt insbesondere Risikopatienten zu schützen.
Die eingeschränkte Besuchsregelung betrifft auch die Kinder und Eltern in den Kinderkliniken. Eine stationäre Aufnahme von kleinen Kindern ist in den meisten Fällen ohne ein Elternteil nicht möglich. Zum einen haben Kinder und Eltern das natürliche Bedürfnis nach Kontakt. Zum anderen ist Unterstützung der Pflege und Fürsorge von schwer erkrankten Kindern, z.B. kinderonkologischen und chronisch erkrankten Patienten, von größter Bedeutung.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf Kinder mit angeborenen Fehlbildungen hinweisen, die sich in der Regel einem längeren initialen Krankenhausaufenthalt sowie häufig weiteren Krankenhaus-aufenthalten unterziehen müssen. Bei diesen Kindern ist die Anwesenheit der Eltern für den Heilungserfolg essentiell.
Wir bitten deshalb alle Einrichtungen, die Kinder stationär betreuen, entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörden um Einzelfallprüfungen, die unter Berücksichtigung der lokalen Situation eine angemessene Betreuungs- und Besucherregelung der Kinder zulassen.
Prof. Udo Rolle, Präsident DGKCH
Prof. Peter Schmittenbecher, stellv. Präsident DGKCH
Dr. Petra Degenhardt, Sekretär DGKCH
Stellungnahme der DGKCH zu Besucherregelungen bei Kindern und Jugendlichen während der SARS-Co-2-Pandemie
Datum: 09.11.2020