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Arbeitsgemeinschaft
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Staatsangehörigkeitsgesetz – schließen neue Regelungen Menschen mit Behinderung von Einbürgerung aus?

Fachverbände für Menschen mit Behinderung (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V., Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.), sprechen sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gegen Verschärfungen bei den Regelungen zur Einbürgerung aus.

Nach der derzeitigen Rechtslage steht gemäß § 10 StAG ein Bezug von bestimmten Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII einer Einbürgerung nicht entgegen, wenn der Leistungsbezug nicht zu vertreten ist. Menschen mit Behinderung, die häufig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, konnten sich daher bislang trotz Leistungsbezugs einbürgern lassen. Der Referentenentwurf sieht eine Neuregelung in § 10 StAG vor. Danach sollen Ausländer:innen, die Sozialleistungen nach dem SGB II und XII beziehen, nur noch sehr eingeschränkt die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Selbst wenn der Leistungsbezug z.B. aufgrund einer behinderungsbedingten Erwerbsunfähigkeit unverschuldet ist, soll dies künftig einer Einbürgerung entgegenstehen. Da mehr Menschen mit Behinderung auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind als Menschen ohne Behinderung, stellt diese geplante Neuregelung eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar, so die Fachverbände. Die Fachverbände fordern daher den Gesetzgeber auf, die geplante Änderung in § 10 StAG nicht weiter zu verfolgen.

Stellungnahme der Verände hier…

 

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