Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat kürzlich die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung untersucht und seine Erkenntnisse und Empfehlungen in seinem „Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ zusammengefasst. In diesem Bericht stellt das BAS große Defizite in der Hilfsmittelversorgung fest.
Die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln (bspw. Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen) ist für viele Menschen Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt insbesondere für ältere oder behinderte Menschen. Deshalb soll die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln von den gesetzlichen Krankenkassen bestmöglich organisiert werden. Die Auswertung des BAS zeigt jedoch, dass an vielen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.
Laut BAS sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, mit Hilfsmittelleistungserbringern Verträge abzuschließen, die für Versicherte bzw. Patienten möglichst transparent nachvollziehbar sind. Der Sonderbericht legt dar, dass dies nicht immer der Fall ist. Nach Einschätzung des BAS gibt es Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die sich negativ auf die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auswirken.
Unzureichende Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Beispielsweise verfügten nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen. Darüber hinaus kämen die bundesunmittelbaren Krankenkassen nur vereinzelt ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren, sodass ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen erschwert werde. Das BAS bemängelt zudem, dass viele Krankenkassen keine strukturierten Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchführten, um die Qualität in der Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Beratungen würden von vielen Leistungserbringern nur digital angeboten.
BAS für einheitliche Versorgungsverträge
In seinem Sonderbericht gibt das BAS Anregungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. Frank Plate, Präsident des BAS: „Ein wesentlicher Baustein ist dabei unsere Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor.“ Die Vorlage des Sonderberichts solle deshalb auch dazu dienen, einen Diskussionsprozess über die weitere Gestaltung in der Hilfsmittelversorgung anzustoßen, so Plate.
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