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Änderung der gesetzlichen Selbsthilfeförderung
Die Regierungskoalition plant eine Änderung der finanziellen Selbsthilfeförderung nach § 20h Sozialgesetzbuch V, dies würde bedeuten, dass es zukünftig nur noch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung gibt. Bisher können Selbsthilfegruppen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sowohl durch kassenartenübergreifende Pauschalförderung als auch durch kassenindividuelle Projektförderung finanziell unterstützt werden. Die dazugehörige Unterteilung soll wegfallen, es wird dann eine kassenartenübergreifende Verwendung stattfinden. Dies ist für 2020 geplant.