Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können ihre Anträge auf Pauschal- und Projektförderung auch online stellen.
Durch die Änderung des Gesetzes zur Selbsthilfeförderung (§ 20h SGB V) hat sich auch das Förderverfahren geändert. So werden beispielsweise für die Selbsthilfegruppen Kosten für Vorträge, Tagungen und Workshops künftig über die Pauschalförderung beantragt (bisher Bestandteil der Projektförderung). Hintergrund ist eine Verschiebung der Budget-Anteile für die kassenindividuelle Projektförderung und kassenartenübergreifende Pauschalförderung: Ab 1.1.2020 müssen die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände 70 Prozent statt wie bisher 50 Prozent des Selbsthilfebudgets für die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesorganisationen der Selbsthilfe sowie für die Selbsthilfe-Kontaktstellen zur Verfügung stellen. Die restlichen 30 Prozent fließen in die Projektförderung. Das Budget der Selbsthilfeförderung insgesamt bleibt unverändert.
Ganz wichtig: Die Antragsfrist für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen endet am 31.03.2020. Bei den Selbsthilfeorganisationen gibt es – je nach beantragter Förderung – zwei Termine (31.01. bzw. 30.04.)
Weitere Infos zur Selbsthilfeförderung: