Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor.
Der Bericht für das Jahr 2023 beschreibt zunächst die Erfahrungen der Schlichterinnen und Schlichter bei der Lösung von Konflikten. Enthalten ist auch eine Fall-Statistik des Jahres 2023. Diese wird mit Grafiken veranschaulicht. Einige Beispielsfälle machen die vielfältige Arbeit der Schlichtungsstelle deutlich. Dazu werden auch die gesetzlichen Vorschriften erklärt, mit denen die Schlichtungsstelle arbeitet.
Zusammenfassung des Jahresberichtes 2023
Die Aufgaben der Schlichtungsstelle waren auch im siebten Jahr ihres Bestehens wieder sehr vielfältig. Die Zahl der Schlichtungsanträge ist von 189 Anträgen im Jahr 2022 auf 267 Anträge im Jahr 2023 gestiegen. Das ist ein Anstieg von mehr als 40 Prozent und bedeutete sehr viel mehr Arbeit für die Schlichterinnen und Schlichter und die Geschäftsstelle. Trotzdem konnte auch 2023 wieder bei mehr als der Hälfte der Schlichtungsverfahren für die unsere Zuständigkeit gegeben war eine gütliche Einigung erzielt werden. Das heißt, dass sich die Parteien in mehr als der Hälfte der Fälle auf eine Lösung einigen konnten, mit denen beide zufrieden waren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schlichtungsstelle haben daneben auch noch viele andere Anfragen beantwortet und Telefongespräche mit Betroffenen geführt. Hier konnte oft schnell geklärt werden, ob die Schlichtungsstelle helfen kann, und wo eine andere Stelle zuständig ist. Für viele Anruferinnen und Anrufer war es auch wichtig, mit ihren Schwierigkeiten und den Rechtsverletzungen gesehen und verstanden zu werden. Der Anteil von Anträgen, für die die Schlichtungsstelle zuständig war, lag auch im Jahr 2023 bei etwa der Hälfte aller Anträge.
Wie auch in den Vorjahren ging es in den meisten Fällen um das Benachteiligungsverbot. Dabei beklagten die Antragsteller häufig die Versagung „angemessener Vorkehrungen“. Oft ging es hierbei um die Bewilligung von Sozialleistungen.
Zum festen Bestandteil der Schlichtungsstellenarbeit sind Anträge zum Thema „Zugang mit Assistenzhund“ geworden. Sie machten im Jahr 2023 mehr als ein Fünftel der Anträge aus. Oft wird der Zutritt mit Hund zum Beispiel zu Reha-Kliniken oder zu Arztpraxen verweigert. Das betrifft Kernbereiche der Teilhabe. Am 1. März 2023 ist die Assistenzhundeverordung (AHundV) in Kraft getreten. Trotzdem sind viele rechtliche Fragen für Menschen mit Assistenzhunden noch nicht endgültig geklärt. Für die Schlichtungsstelle wird dieses Thema wohl weiter an Bedeutung gewinnen.
Im Arbeitsalltag der Schlichtungsstelle zeigte sich auch im Jahr 2023, dass die öffentlichen Stellen des Bundes oft noch Barrieren ihrer Websites und Apps zu beseitigen haben, und teilweise auch die Erklärung zur Barrierefreiheit noch fehlt. Hier konnte in einigen, Schlichtungsverfahren erreicht werden, dass die digitalen Angebote von öffentlichen Stellen auf Barrierefreiheit geprüft wurden.
Im kommenden Jahr 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten. Das Gesetz schreibt vor, dass private Anbieter bestimmte Produkte und auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) barrierefrei anbieten müssen. Die Schlichtungsstelle wird dann auch Streitigkeiten zu diesem Gesetz für Menschen mit Behinderungen schlichten können.
Download kompletter Bericht: hier…