Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2016 wurde geregelt, dass Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, auch alternative Angebote zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM erhalten. Diese können seit dem 1.1.2018 bei sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ wahrgenommen werden (§ 60 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch -SGB IX).
Rehadat hat ein Verzeichnis dieser Anbieter herausgegeben, die einen Vertrag zur Durchführung von derartigen Leistungen mit zuständigen Träger geschlossen haben; dies sind diejenigen Leistungsträger, die auch für die Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, zuständig sind, wie die Bundesagentur für Arbeit, RehaTräger und Träger der Eingliederungshilfe.
Das Verzeichnis ist unter folgendem Link aufrufbar:
https://www.rehadat-adressen.de/adressen/arbeit-beschaeftigung/andere-leistungsanbieter-nach-bthg/