Neuer Ratgeber – 18 werden mit Behinderung
Mit der Volljährigkeit erlangt man grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Der Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. will Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen und Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert. Behandelt werden unter anderem die Themen Wahlrecht, rechtliche Betreuung und Führerschein. Die Broschüre weiterhin darauf ein, unter welchen Voraussetzungen erwachsene Menschen mit Behinderung ein Testament verfassen dürfen, ob sie über ihre Eltern weiterhin krankenversichert bleiben und ob sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Interessant für Eltern von betroffenen: sie werden darüber informiert, in welchem Umfang sie zum Unterhalt verpflichtet sind und ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bekommen können.
Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ kann im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ heruntergeladen werden.