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Rasches Handeln der Bundesregierung bei nicht-invasiven Pränataltests gefordert

Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik des Deutschen Bundestags setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrats vom 16. Juni zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zügig umsetzt. Vor kurzem fand dazu ein Austausch mit einem der maßgeblichen Initiatoren des Antrags, dem Bremer Landesbehindertenbeauftragten Arne Frankenstein, statt, um die nächsten Schritte zur Umsetzung der Entschließung “Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen“ zu beraten. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPT zu veranlassen und ein Gremium aus Expertinnen und Experten einzurichten, um die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung zu prüfen, wie es in einer Presseinformation der fraktionsübergreifenden Gruppe heißt.

„Die Mitglieder der interfraktionellen Gruppe Pränataldiagnostik des Bundestags und Arne Frankenstein waren sich darin einig, dass gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gespräche über die Umsetzung des Beschlusses aufgenommen werden sollen. Das interdisziplinäre Gremium aus Expertinnen und Experten sollte zeitnah eingerichtet und mit der Begleitung des Prozesses beauftragt werden. Besonders hervorgehoben worden ist, dass die Mitwirkung der Organisationen von Menschen mit Behinderungen und Selbstbetroffener von Anfang an sichergestellt werden muss. Ziel sollte sein, dass noch in dieser Legislaturperiode der Abschlussbericht vorgelegt werden kann“, heißt es im Bericht zu dem Treffen.

Wie dringend die Auseinandersetzung mit der NIPT-Kassenzulassung ist, machten die aktuellen Abrechnungszahlen zum NIPT deutlich, die die interfraktionelle Gruppe beim GKV-Spitzenverband angefordert hatte. Sie zeigten eine überraschend hohe Anwendung des vorgeburtlichen Trisomie-Tests auf: Im 3. Quartal 2022 wurden ca. 52.000 dieser Tests durchgeführt und im 4. Quartal sogar 64.000 – bei jeweils ca. 160.000 Geburten pro Quartal. Auf etwa drei Geburten komme also ein NIPT.

„Die Zahlen weisen darauf hin, dass die Tests eben nicht nur in begründeten Einzelfällen angewendet werden, sondern weit darüber hinaus und einen diskriminierenden, selektiven Charakter haben“, stellt die Gruppe fest. Mit der Kassenzulassung des NIPT würden fundamentale ethische Fragen und Werte unserer Gesellschaft und Verfassung berührt, so die Einschätzung der Abgeordneten. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Menschen mit Trisomien das gleiche Anrecht auf einen Platz in der Gesellschaft haben und die UN-Behindertenrechtskonvention ernst genommen wird“, fordern die Abgeordneten fraktionsübergreifend.

Hintergrund

Bereits in der Frühschwangerschaft befindet sich Erbmaterial (zellfreie fetale DNA) des Kindes bzw. der Plazenta (Mutterkuchen) im Blut der Schwangeren. Neue Verfahren erlauben so den Nachweis einiger Chromosomenstörungen in einer mütterlichen Blutprobe.

AFP-Test (Test auf offenen Rücken): Der AFP-Test wird in der 15.-18. Schwangerschaftswoche durchgeführt, um ein Risiko für offenen Rücken beim Kind (Spina bifida, Neuralrohrdefekt) zu ermitteln. Hierbei wird in einer mütterlichen Blutprobe das alpha-Fetoprotein (AFP) bestimmt, das auch bei anderen Spaltbildungen, Störungen der Plazenta (Mutterkuchen) oder nach vaginalen Blutungen erhöht sein kann. Ein auffälliges Testergebnis bedeutet daher nicht, dass Ihr Kind zwingend krank ist. In dieser Situation wird man Ihnen zu weitergehenden Abklärungen raten. Auch dieser Test ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten.

AFP-plus-Test (Zweittrimester-Test): Wurde das Zeitfenster für den Ersttrimester-Test verpasst, kann der AFP-plus-Test in der 15.-18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Es handelt sich um eine individuelle Risikoberechnung bezüglich Trisomie 21 (Down-Syndrom) und offenen Rücken (Spina bifida, Neuralrohrdefekt).

(Vgl.: Biochemisches Screening für fetale Chromosomenanomalien und Neuralrohrdefekte – eine Verfahrensbewertung, Sigrid Droste, Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG), Prof. Dr. med. Angela Brand M.P.H.,Fachhochschule Düsseldorf)

 

 

 

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