Rund 87 Millionen Menschen in der EU haben eine Behinderung. Bisher gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das ist einer der Gründe dafür, warum das Reisen in der EU für Menschen mit Behinderungen immer noch mit vielen Barrieren verbunden ist. Auch längere Auslandsaufenthalte zwecks Arbeit, Praktikum oder Studium erfordern häufig eine erneute Feststellung und Bescheinigung der Behinderung im jeweiligen Gastland, wenn die dortigen Nachteilsausgleiche wie Ermäßigungen, Preisnachlässe etc. in Anspruch genommen werden.
In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 hat die Kommission angekündigt, bis Ende 2023 die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorzuschlagen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll.
Durch die gegenseitige Anerkennung des Behinderungsstatus sollen Erleichterungen für die AusweisinhaberInnen innerhalb der EU geschaffen und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit und Niederlassung in der gesamten EU gefördert werden. Die Idee zu einem einheitlichen EU-Behindertenausweis basiert auf einem Pilotprojekt, welches von 2016 bis 2018 in acht Mitgliedsstaaten durchgeführt wurde. Am Pilotprojekt hatten sich Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Slowenien und Zypern beteiligt. Auch Erfahrungen mit dem EU-Parkausweis fließen in den EU-Behindertenausweis ein.
Der Deutsche Behindertenrat hat sich auf neun Grundpositionen zum Vorhaben EU-Behindertenausweis verständigt. Positionspapier: hier…