Erster Vertrag zur Blankoverordnung geschlossen – Start in der Ergotherapie
Mit dem Inkrafttreten des ersten Vertrages zur Blankoverordnung zum 1. April 2024 wird ein Stück Heilmittelgeschichte geschrieben: Ergotherapeutinnen und –therapeuten werden damit als erster Heilmittelbereich die Versicherten in Form der sogenannten erweiterten Versorgungsverantwortung behandeln können. Bei der Blankoverordnung stellen Ärztinnen und Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Über […]
