Viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, in Vollzeit zu arbeiten, beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch auch für sie möglich, weiterhin einer Arbeit nachzugehen und sich etwas dazu zu verdienen. Wer eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bezieht, darf nur noch in einem bestimmten Umfang arbeiten. Die Art der Arbeit orientiert sich an der Prüfung der Rentenversicherung. So können einige Menschen etwa nur noch sitzende Tätigkeiten durchführen. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht darf maximal drei Stunden täglich arbeiten. Wer eine Teilerwerbsminderungsrente bezieht, darf höchstens sechs Stunden täglich arbeiten.
Neben den Regeln zum Umfang und Ausmaß der Arbeit gibt es auch die Hinzuverdienstgrenzen. Diese sind in den letzten Jahren immer wieder gestiegen. Sie bestimmen wie viel Rentner*innen verdienen können ohne einen Anspruch auf einen Teil ihrer Erwerbsminderungsrente zu verlieren. 2025 liegen diese bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei 19.661 und bei der Teilerwerbsminderungsrente bei 39.322. Wer mehr verdient, erhält von der Rentenversicherung weniger. 40% des Zuviels wird dann von der Rentenversicherung einbehalten. Das kann auch dazu führen, dass ein Rentenempfänger kein Geld mehr von der Rentenversicherung erhalten. Den Anspruch verliert er dadurch aber nicht.
Neben der generellen Beitragssteigerung gibt es noch einen kleinen Bonus für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dieses Jahr: Dadurch, dass das generelle Rentenalter angehoben wird, erhalten sie etwas mehr Geld durch die Berechnung. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente nämlich ist, orientiert sich daran wie hoch der Rentenanspruch gewesen wäre, hätten die Rentner normal weitergearbeitet. Durch die spätere Rente hätten sie mehr gearbeitet und erhalten jetzt mehr Geld.
Wer unabhängig von der Erwerbsminderungsrente seine Rente aufbessern möchten, hat eine gute Chance: Sowohl die Mindest- als auch Höchstbeträge der freiwilligen Versicherung steigen. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung und der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigen etwas an. Nur die Wertmarke, mit der gehbehinderte Menschen den Nahverkehr ohne weitere Tickets nutzen können, wird etwas teurer. Hier steigen die Kosten von 91 auf 104 Euro im Jahr.
Bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente können Sie sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) (0203 6099071) oder an die Deutsche Rentenversicherung (0800 1000 4800) wenden.