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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Neuer Ratgeber zum Thema „Grundsicherung nach dem SGB XII“

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die Regelsätze erhöht und der Vermögensschonbetrag von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird jetzt ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Auch wurde ein neuer Mehrbedarf eingeführt und Erbschaften werden neuerdings direkt dem Vermögen und nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.

Der Ratgeber verdeutlicht anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden auf www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

 

 

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