Der neue Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V ist erschienen und hat ab 2023 Gültigkeit.
Im Zuge der Überarbeitung wurden einige weitere Kostenpositionen, die bisher nicht explizit im Leitfaden genannt waren, als förderfähige Aufwendungen ergänzt. Dies betrifft etwa Gebühren für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfung, Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs, Rechtsberatungskosten (für Eintragung in das Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung/Fusion des Vereins, Klärung von Datenschutzanforderungen) oder Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände.
Mit diesen Klarstellungen und Ergänzungen soll die Transparenz über die förderfähigen Aufwendungen erhöht und damit zu einer einheitlichen Umsetzung im Förderverfahren beigetragen werden.
Der Leitfaden ist hier abrufbar