Am 15. Juli 2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine neue Richtlinie nach § 75 Absatz 7 SGB V in Kraft gesetzt. Zweck ist, die Transparenz und Barrierefreiheit im deutschen Gesundheitswesen zu verbessern. Die Richtlinie beinhaltet Vorgaben für die Veröffentlichung von Sprechzeiten und Informationen zur Barrierefreiheit.
Die neue Richtlinie verpflichtet alle Arztpraxen, genaue Angaben zu ihren Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheitsmerkmalen zu machen. Im Folgenden sind die geltenden Anforderungen aufgelistet:
Sprechstundenzeiten:
Barrierefreiheit:
Bereitstellung auf den Internetseiten:
Aktualisierung der Angaben:
Überprüfung und Überarbeitung:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kommentiert dazu, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung und zur Förderung einer inklusiven Gesundheitslandschaft darstellen.
Zur Richtlinie: hier…