Menschen mit Behinderung haben seit 2017 wegen mutmaßlicher Diskriminierung durch Bundesbehörden in mehr als 1.300 Fällen eine Schlichtung beantragt.
Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland und beruft sich auf die Sprecherin der Schlichtungsstelle BGG des Bundes, die beim Behindertenbeauftragten des Bundes angesiedelt ist. Demnach lag die Zahl der Anträge von 2017 bis 2022 jährlich bei unter 200 und stieg 2023 auf knapp 270. Bei den Anträgen geht es etwa um das Benachteiligungsverbot. Dieses untersagt eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung. In anderen Fällen geht um die bauliche Barrierefreiheit von Gebäuden oder um Internetseiten, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Die Schlichtungsstelle vermittelt in Konfliktfällen und hilft dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden.
Weitere Infos: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Quelle: Programm Deutschlandfunk, 31.03.2024