Suchen

Newsletter abonnieren

Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen

“Wo bleibt der Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen?” Dies fragt der Inklusionsbeirat der staatlichen Koordinierungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten an und mahnt die Erfüllung des Koalitionsvertrags an. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten. Bislang wurde hierzu noch nichts vorgelegt und kein Austausch mit den zu beteiligenden behindertenpolitischen Verbänden begonnen.

Der Inklusionsbeirat mahnt daher die Umsetzung des Koalitionsvertrags eindringlich an und fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, zügig das geplante Vorgehen mit den Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen gemeinsam festzulegen und die eigentliche Arbeit am Aktionsplan aufzunehmen, damit der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland endlich verbessert wird.

Der Inklusionsbeirat ist laut dessen Positionspapier in großer Sorge, dass mit der Erarbeitung des Aktionsplans noch nicht begonnen wurde bzw. keine angemessene Beteiligung der behindertenpolitischen Verbände und Selbstvertretungsorganisationen bei der Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt. Deshalb bittet der Inklusionsbeirat dringlich um folgende Informationen:

  1. Zeitplan zur Erarbeitung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen;
  2. Form der Beteiligung der behindertenpolitischen Verbände und Selbstvertretungsorganisationen bei der Erarbeitung des Aktionsplans;
  3. Informationen zur Auftaktveranstaltung
  4. Frühzeitige Vorlage der zu diskutierenden Entwürfe, damit eine angemessene Vorbereitung und Beteiligung erfolgen können.

Diese Informationen sind aus Sicht des Inklusionsbeirats erforderlich, um zu signalisieren, dass das Bundesministeriums für Gesundheit es ernst meint mit dem Aktionsplan und der Beteiligung der Verbände, heißt es im Positionspapier des Inklusionsbeirats.

Der Inklusionsbeirat ist das zentrale Gremium der „Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention“. Mitglieder des Inklusionsbeirates sind Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Deutschland. Sie repräsentieren einen Großteil der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und bringen ihre Expertise in den politischen Diskurs ein. Die staatliche Koordinierungsstelle ist angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen