Viele Familienkassen lehnen den Anspruch auf Kindergeld ohne weitere Prüfung ab, wenn die vereinfachte Berechnung zu dem Ergebnis führt, dass das Kind imstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die in diesem Fall nach der DA-KG 2022 eigentlich durchzuführende ausführliche Berechnung wird häufig einfach unterlassen. Übersehen wird dabei, dass das Kind mit seinem Einkommen nicht nur seinen allgemeinen Lebensbedarf, sondern auch noch seinen individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf decken muss. Wird dieser Mehrbedarf in die Kindergeldprüfung einbezogen, stellt sich oft heraus, dass entgegen der Auffassung der Familienkasse ein Anspruch auf Kindergeld besteht. In diesen Fällen empfiehlt es sich, gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse Einspruch einzulegen.
Hierzu auch das Merkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), Download hier…