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Arbeitsgemeinschaft
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Inklusionsbetriebe – Was können sie leisten und wie steht es um ihre aktuelle wirtschaftliche Lage?

Der Arbeitsmarkt sollte für Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen bieten wie für Menschen ohne Behinderung. Um die Entwicklung dorthin voranzutreiben, sind Inklusionsunternehmen ein guter und wichtiger Ansatz. Inklusionsunternehmen sind gewöhnliche Betriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Im Schnitt beschäftigen diese Firmen zwischen 25 und 50 Prozent Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlich schweren Handicaps. Sie haben deshalb aber keinen Sonderstatus, sondern müssen sich wie jedes andere Unternehmen auf dem freien Markt behaupten. Sie werden branchenüblich oder tarifgebunden bezahlt. Um ihre Mitarbeiter*innen mit Behinderung bedarfsgerecht unterstützen zu können, erhalten die Betriebe Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die andere Unternehmen zahlen müssen, die weniger als die vorgeschriebenen 5 Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität sowie das soziale Ziel, Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, müssen also in einem solchen Betrieb erfolgreich in Einklang gebracht werden. Inklusionsunternehmen gibt es seit den 1970er Jahren. Bis zum Jahr 2020 ist ihre Zahl auf knapp 1.000 in ganz Deutschland gestiegen. Gut die Hälfte davon verteilt sich auf die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Gesellschafter*innen der Unternehmen kommen zum überwiegenden Teil aus der Wohlfahrtspflege (41 Prozent); 24 Prozent von ihnen sind Vereine und 18 Prozent private Unternehmen. In der Regel handelt es sich bei Inklusionsbetrieben um kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Nur vier Prozent aller Inklusionsbetriebe beschäftigen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen. Insgesamt arbeiten bundesweit fast 30.000 Beschäftigte in Inklusionsbetrieben, etwa 12.500 von ihnen haben eine Schwerbehinderung.

Rechtliches

  • § 215-218 SGB IX; Empfehlung der BIH zur Förderung von Inklusionsbetrieben.

Aufgabe

Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit einer Schwerbehinderung:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Vergütung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes (§156 Abs. 1 SGB IX),
  • arbeitsbegleitende Betreuung,
  • Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung,
  • Unterstützung bei der Vermittlung in eine andere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb (z.B. Praktika, Trainingsmaßnahmen),
  • betriebliche Gesundheitsförderung.

Inklusionsbetriebe beschäftigen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit oder weiteren vermittlungshemmenden Umständen (z.B. Alter, mangelnde Qualifikation) und trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

Dies sind insbesondere:

  • Menschen mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes-oder Mehrfachbehinderung (215 Abs. 2 Nr.1 SGB IX).
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung aus Werkstätten für behinderte Menschen oder psychiatrischen Einrichtungen zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (215 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX).
  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einer Schwerbehinderung zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§215 Abs.2 Nr.3 SGB IX).
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung, die langzeitarbeitslos im Sinne des §18 SGB III (§215 Abs.2 Nr.4 SGB IX).

Organisationsform

Inklusionsbetriebe können drei unterschiedliche Organisationsformen haben:

  • Inklusionsunternehmen
  • Inklusionsbetriebe
  • Inklusionsabteilungen

Eine Förderung ist möglich, wenn mindestens drei Arbeitsplätze für Personen der Zielgruppe des §215 SGB IX geschaffenen werden.

Wie werden Inklusionsunternehmen gefördert?

Betriebswirtschaftliche Beratung: Inklusionsbetriebe und Antragsteller können durch die jeweils zuständigen Inklusionsämter eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten. Diese Beratung kann als Existenzgründungsberatung oder als laufende Beratung aus besonderem Anlass bewilligt werden.

Investitionen: Inklusionsbetriebe können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung erhalten (Investitionshilfen). Unter Aufbau und Erweiterung fällt die Förderung von Bau- und Sachinvestitionen, einschließlich Architektenleistungen, die dem Aufbau bzw. der Erweiterung des Inklusionsbetriebes dienen.

Beschäftigungssicherungzuschuss: Bei den beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung der Zielgruppe wird unterstellt, dass deren Arbeitsleistung in der Regel unterhalb der Normalleistungen eines vergleichbaren Menschen ohne Schwerbehinderung liegt. Als Ausgleich erhalten Inklusionsbetriebe für Personen der Zielgruppe eine entsprechende Pauschale.

Ausblick

Angesichts gravierender Marktveränderungen, digitaler und ökologischer Transformationen, des Fachkräftemangels und den Folgen der Corona-Pandemie stehen Inklusionsunternehmen vor großen Herausforderungen, wie sie ihre Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sichern beziehungsweise möglichst noch ausweiten können. Das zeigt eine Studie, die die Aktion Mensch im Sommer 2022 in Auftrag gegeben hatte.

Weitere Informationen und ein Überblick über alle deutschen Inklusionsunternehmen: Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsunternehmen: https://bag-if.de/ Das Netzwerk inklusiver Unternehmen, Büro Berlin, Kommandantenstraße 80, +49 (0) 30 251 20 82

Die Studie lässt auf der Internetseite von Aktion Mensch finden.

 

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