Versicherte haben statt bislang drei nun vier Werktage Zeit, eine Verordnung über häusliche Krankenpflege zur Genehmigung bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Bis zur Entscheidung übernimmt die Krankenkasse dann bereits die Kosten für die verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen in Höhe der vereinbarten Vergütung. So kann die häusliche Krankenpflege zeitnah im Vertrauen auf die nachfolgende schriftliche Erklärung der Kasse beginnen. Diese Neuerung in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie trat am 24. Dezember 2021 in Kraft. Auslöser der Änderung waren Hinweise aus der Versorgungspraxis. Mit dem gleichen Beschluss wurde noch ein weiteres Detail formal ergänzt: Auch die häusliche Krankenpflege kann nun in elektronischer Form verordnet werden.
Weitere Informationen und G-BA Beschluss